Zuschuss

Eingliederungsbeihilfe

Zeitlich befristeter Zuschuss an österreichische Betriebe zu Lohn- und Lohnnebenkosten bei Neueinstellungen von langzeitarbeitslosen oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohten Personen. Anträge vor Beginn des Arbeitsverhältnisses über das eAMS-Konto möglich, gültig bis zur Ausschöpfung des Volumens.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Österreich (bundesweit)

Förderziel

Zuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Reduzierung der Arbeitslosigkeit durch Förderung der Einstellung langzeitarbeitsloser bzw. von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohter Personen.

Förderfähige Ausgaben

  • Lohnkosten
  • Lohnnebenkosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Geförderte Person muss beim AMS arbeitslos gemeldet sein und folgende Kriterien erfüllen: älter als 50 Jahre, unter 25 Jahre und seit mindestens 6 Monaten arbeitslos, mindestens 25 Jahre und seit mindestens 12 Monaten arbeitslos oder akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht
  • Antragsteller dürfen nicht AMS, Bund, politische Parteien, Clubs politischer Parteien oder radikale Vereine sein
  • Höhe und Dauer der Beihilfe werden individuell mit dem AMS in Abhängigkeit von landesspezifischen Regelungen vereinbart

Bewertungskriterien

  • Arbeitsmarktpolitische Erfordernisse

Beschreibung

Eingliederungsbeihilfe ist ein zeitlich befristeter Zuschuss für österreichische Unternehmen, der einen Teil der Lohn- und Lohnnebenkosten bei der Einstellung langzeitarbeitsloser oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohter Personen übernimmt. Ziel dieser Förderung ist die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und die Senkung der Arbeitslosigkeit. Anträge können vor Beginn des Arbeitsverhältnisses über das eAMS-Konto gestellt werden und gelten bundesweit, bis das Fördervolumen ausgeschöpft ist. Förderberechtigt sind alle Betriebe – ausgenommen AMS, Bund, politische Parteien, Clubs politischer Parteien sowie radikale Vereine. Gefördert werden Mitarbeitende, die beim AMS arbeitslos gemeldet sind und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Über-50-Jährige, Unter-25-Jährige mit mindestens sechsmonatiger Arbeitslosenvormerkung, Personen ab 25 Jahren mit mindestens zwölf Monaten Vormerkung oder akut von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte.

Die Höhe und Dauer der Beihilfe werden individuell in Abstimmung mit dem AMS je nach landesspezifischen arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen festgelegt. Förderfähige Ausgaben umfassen sämtliche Aufwendungen für Lohn und Lohnnebenkosten, wodurch Unternehmen Investitionsrisiken reduzieren und stabile Personalstrukturen aufbauen können. Gleichzeitig eröffnen sich den geförderten Personen neue berufliche Perspektiven. Dank der kontinuierlichen Verfügbarkeit bis zur Ausschöpfung des Budgets stellt dieses Programm eine verlässliche Säule arbeitsmarktpolitischer Instrumente dar. Es leistet einen wertvollen Beitrag zum sozialen Zusammenhalt und zur Entwicklung eines inklusiven Arbeitsumfelds.

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