Eingliederungszuschüsse
Bundesweite Förderung für Arbeitgeber: Lohnkostenzuschuss von bis zu 50 % des Arbeitsentgelts (bis zu 70 % für schwerbehinderte Menschen) zur Einstellung arbeitsloser, langzeitarbeitsloser, über 50-Jähriger und behinderter Personen. Antragstellung jederzeit vor Arbeitsaufnahme.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der beruflichen Eingliederung benachteiligter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (arbeitslos, über 50 Jahre, schwerbehindert) durch einen Lohnkostenzuschuss, um längere Einarbeitungszeiten und Defizite bei der Arbeitsaufnahme auszugleichen und dauerhafte Beschäftigungschancen zu verbessern.
Förderfähige Ausgaben
- Arbeitsentgelt
- Pauschalierter Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor Abschluss des Arbeitsvertrags und vor Arbeitsaufnahme
- Einstellung förderungsbedürftiger Personen (arbeitslos, langzeitarbeitslos, über 50-Jährige oder (schwer)behinderte Menschen)
- Weiterbeschäftigungspflicht über die Förderdauer hinaus
- Keine Förderung bei bereits bestehendem Arbeitsverhältnis zur Erlangung des Zuschusses
- Keine Förderung bei Beschäftigung derselben Person über mehr als 3 Monate innerhalb der letzten 4 Jahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fragebogen zum Eingliederungszuschuss
- Kopie des unterzeichneten Arbeitsvertrags
Beschreibung
Mit dem Eingliederungszuschuss stellt die Bundesagentur für Arbeit eine dauerhaft verfügbare Fördermöglichkeit bereit, die speziell auf die Beschäftigung benachteiligter Personen abzielt. Arbeitgeber:innen aller Größenordnungen in Deutschland profitieren von einem Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 50 % des Arbeitsentgelts (bei schwerbehinderten Menschen bis zu 70 %). Gefördert werden offene Stellen, die mit Arbeitslosen, Langzeitarbeitslosen, Personen über 50 Jahren oder (schwer)behinderten Menschen besetzt werden und bei denen aufgrund längerer Einarbeitungszeiten oder gesundheitlicher Einschränkungen eine Eingliederungsunterstützung erforderlich ist. Die Dauer der Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 12 Monate und berücksichtigt neben dem Bruttoarbeitsentgelt auch den pauschalierten Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Eine Verlängerung oder höhere Förderung ist in besonderen Fällen möglich, beispielsweise für Personen ab 55 Jahren oder besonders betroffene schwerbehinderte Menschen.
Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses ist die Antragstellung vor Abschluss des Arbeitsvertrags und vor Arbeitsaufnahme der geförderten Person. Nach Ablauf der Förderdauer ist eine Weiterbeschäftigungspflicht vorgesehen, um nachhaltige Beschäftigungschancen zu sichern. Eine Förderung bleibt ausgeschlossen, wenn bereits bestehende Arbeitsverhältnisse lediglich beendet werden, um den Zuschuss zu erhalten, oder wenn die betreffende Person in den letzten vier Jahren länger als drei Monate versicherungspflichtig im Betrieb tätig war. Zur Antragseinreichung sind ein Fragebogen zum Eingliederungszuschuss sowie eine Kopie des unterzeichneten Arbeitsvertrags erforderlich. Durch diese passgenaue Unterstützung werden Hemmnisse beim Einstieg überwunden und langfristige Perspektiven im Arbeitsleben gestärkt.