Zuschuss

Eingliederungszuschüsse

Bundesweite Lohnkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitgeber bei Einstellung von Arbeitsuchenden und Langzeitarbeitslosen. Anträge sind fortlaufend möglich.

Arbeit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: 50%
Projektdauer: 12 Monate

Förderziel

Ziel ist die Förderung der Eingliederung von Arbeitsuchenden und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt durch anteilige Übernahme der Lohnkosten für Arbeitgeber.

Förderfähige Ausgaben

  • Lohn- und Gehaltskosten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beschäftigung von Arbeitsuchenden oder Langzeitarbeitslosen
  • Einhaltung der Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit

Beschreibung

Der Eingliederungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit fördert bundesweit die Integration von Arbeitsuchenden und Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Arbeitgeber:innen aus Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Lohn- und Gehaltskosten für eine Dauer von 12 Monaten. Ziel der Maßnahme ist es, Hemmnisse beim Einstieg in eine Beschäftigung abzubauen und den Übergang in reguläre Arbeitsverhältnisse zu erleichtern. Anträge können jederzeit fortlaufend bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht werden, wodurch flexibel auf Personalbedarf und Qualifikationspotenziale reagiert werden kann.

Gefördert werden ausschließlich die Bruttoarbeitsentgelte der eingestellten Arbeitsuchenden und Langzeitarbeitslosen, sofern die Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit eingehalten werden. Sowohl Arbeitgeber:innen als auch die geförderten Personen profitieren von der Maßnahme: Unternehmen stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit durch kostengünstige Neueinstellungen, während Beschäftigte den Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden. Die Antragstellung erfolgt ohne feste Fristbindung und schafft Planungssicherheit. Durch die Kombination aus finanzieller Entlastung und fachlicher Betreuung trägt der Eingliederungszuschuss entscheidend zur sozialen Teilhabe, Chancengleichheit und Fachkräftesicherung am deutschen Arbeitsmarkt bei.

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