Einmalförderung der Bürgerstiftung Ratzeburg
Die Bürgerstiftung Ratzeburg fördert Projekte in Ratzeburg und Umgebung entsprechend der Stiftungszwecke. Anträge werden i.d.R. zweimal jährlich im Frühjahr und Spätjahr entschieden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten Dritter in Ratzeburg und Umgebung zur Unterstützung von Sport, Jugend- und Altenhilfe, Kunst, Kultur, Denkmalpflege, Umwelt-, Tier- und Naturschutz sowie mildtätigen Zwecken gem. § 53 AO.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss den Stiftungszwecken gem. § 2 erfüllen
- Projektort in Ratzeburg oder Umgebung
- Einreichungen werden i.d.R. zweimal jährlich entschieden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Auszug aus der Satzung
- Öffentlichkeitsmaterial (Foto/Text)
Bewertungskriterien
- Einhaltung der Stiftungszwecke
- Regionalbezug
- Bereitstellung von Öffentlichkeitsmaterial
Beschreibung
Einmalförderung der Bürgerstiftung Ratzeburg unterstützt vielfältige Initiativen im Raum Ratzeburg und Umgebung, die den Stiftungszwecken entsprechen. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Sport, Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe, Kunst, Kultur und Denkmalpflege sowie Umwelt-, Natur- und Tierschutz. Darüber hinaus kommen mildtätige Zwecke gemäß § 53 AO zum Zuge. Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Bildungs- und öffentliche Einrichtungen können einen Zuschuss beantragen, sofern das Vorhaben einen klaren Regionalbezug aufweist und den satzungsgemäßen Förderzielen folgt. Das Engagement der Bürgerstiftung zielt darauf ab, nachhaltige Impulse für das Gemeinwohl der lokalen Gemeinschaft zu setzen und innovative Projektideen zu realisieren.
Einreichungen werden zweimal jährlich – im Frühjahr und im Spätjahr – vom Arbeitskreis Einmalförderung geprüft. Bei der Bewertung spielen die Einhaltung der Stiftungszwecke, der regionale Bezug sowie die Bereitstellung von Öffentlichkeitsmaterial in Wort und Bild eine zentrale Rolle. Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, ein Auszug aus der eigenen Satzung sowie geeignetes Öffentlichkeitsmaterial beizufügen. Sämtliche Unterlagen werden gesammelt und im Rahmen der jeweiligen Fristrunden entschieden. Geförderte Projekte verpflichten sich, Ergebnisse und Eindrücke für die Öffentlichkeitsarbeit der Bürgerstiftung zur Verfügung zu stellen. Dieses Verfahren gewährleistet eine transparente Mittelvergabe und ermöglicht eine langfristige Planungssicherheit für alle Beteiligten, die sich für das Gemeinwohl in Ratzeburg und Umgebung einsetzen möchten.
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