Zuschuss

Einmalige Hilfe in akuter Not

Die Hans-Rosenthal-Stiftung unterstützt einmalig unschuldig in akute Not geratene Personen und Familien in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die zweckgebundene Auszahlung erfolgt direkt an die Leistungserbringer.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit), Österreich (bundesweit)
Förderquote: 100%

Förderziel

Einmalige Unterstützung von unschuldig in akute soziale Not geratene Menschen bzw. Familien durch zweckgebundene Zuwendungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Zweckgebundene Anschaffungen
  • Dienstleistungen in akuter Notlage

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Schuldenübernahme
  • Darlehen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz
  • Nachweis der Bedürftigkeit mittels Kopien von Originalbelegen und Sozialberichten
  • Ausschöpfung gesetzlicher Hilfsleistungen vor Antragstellung
  • Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung
  • Zweckgebundene Verwendung der Zuwendung und Nachweisführung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kopien von Originalbelegen
  2. Sozialberichte anerkannter Organisationen oder Ämter
  3. Nachweise zur Gesamtfinanzierung

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit der Notlage
  • Vollständigkeit der Nachweise
  • Ausschöpfung gesetzlicher Hilfsleistungen

Beschreibung

Die Hans Rosenthal-Stiftung – schnelle Hilfe in akuter Not – e.V. gewährt bundesweit in Deutschland und Österreich (sowie in der Schweiz) eine einmalige, zweckgebundene Zuwendung für Privatpersonen und Familien, die unverschuldet in eine existenzielle Notlage geraten sind. Mit einer Förderquote von 100 % übernimmt die Stiftung direkt die Kosten für notwendige Anschaffungen oder Dienstleistungen bei den Leistungserbringer:innen. Die Auszahlung erfolgt nicht an die Antragstellenden selbst, sondern unmittelbar an die entsprechenden Unternehmen, um den Einsatz der Mittel transparent und zielführend zu gestalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, eine Entscheidung hängt von der Dringlichkeit der Lage und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.

Förderberechtigt sind alle Personen und Familien mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, die nachweislich alle gesetzlichen Hilfsleistungen ausgeschöpft haben und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Zur Antragsstellung werden Kopien von Originalbelegen, Sozialberichte anerkannter Organisationen oder Ämter sowie ein Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung benötigt. Die Zuwendung muss zweckgebunden eingesetzt und durch Belege und Rechnungen dokumentiert werden. Es erfolgt eine fortlaufende Antragsannahme ohne Fristende, sodass Antragstellende jederzeit eine Unterstützung in akuten Notsituationen beantragen können. Die Hans Rosenthal-Stiftung setzt damit ein Zeichen für schnelle, gezielte Hilfe in sozialen Härtefällen und entlastet Betroffene von unmittelbaren finanziellen Zwängen.

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