Einmalige Zuwendungen (Notlagenhilfe) – Erhard und Mady Keller-Budenberg-Stiftung für junge Menschen
Einmalige finanzielle Hilfe in einer Notlage für junge Menschen mit Hauptwohnsitz in Berlin (unter 30 Jahren). Anträge werden monatlich in der 4. Woche bearbeitet. Einreichung per E-Mail als PDF.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Einmalige finanzielle Unterstützung junger Menschen in akuten Notlagen, die ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben und noch nicht 30 Jahre alt sind.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Berlin
- Alter unter 30 Jahren
- Nachweis der finanziellen Notlage
- Einreichung als PDF per E-Mail
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag/Motivationsschreiben
- Bedürftigkeitsnachweis (ALG/SGB-Nachweis, BAföG)
- Aufstellung monatlicher Ein-/Ausgaben
- Schul- oder Studienbescheinigung
- Evtl. Befürwortung
- IBAN (Bankverbindung)
Beschreibung
Die Erhard und Mady Keller-Budenberg-Stiftung für junge Menschen gewährt monatlich einmalige finanzielle Zuschüsse für Berlin ansässige Personen unter 30 Jahren, die sich in einer akuten Notlage befinden. Anträge können jederzeit eingereicht werden und werden jeweils in der vierten Kalenderwoche bearbeitet. Voraussetzung ist der Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin sowie ein Altersnachweis unter 30 Jahren. Ferner ist ein detaillierter Nachweis der finanziellen Notlage erforderlich, um die Höhe der Unterstützung individuell auf die Lebenssituation der Antragstellenden abzustimmen. Die Einreichung aller Unterlagen erfolgt als PDF-Dokument per E-Mail, sodass eine schnelle und unbürokratische Prüfung möglich wird.
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt: ein Motivationsschreiben oder Antrag, ein Bedürftigkeitsnachweis (z. B. ALG-/SGB-Bescheid oder BAföG-Nachweis), eine Aufstellung der monatlichen Ein- und Ausgaben, eine Schul- oder Studienbescheinigung, gegebenenfalls eine Befürwortung sowie die Angabe der IBAN für die Auszahlung. Die Förderung dient ausschließlich der einmaligen Hilfe in Notlagen und orientiert sich an den tatsächlichen Bedürfnissen des Einzelfalls. Durch die finanzielle Entlastung erhalten junge Erwachsene die Möglichkeit, kurzfristige Engpässe zu überbrücken und sich wieder eigenständig zu stabilisieren. Die Erhard und Mady Keller-Budenberg-Stiftung setzt damit ein deutliches Zeichen für soziale Verantwortung und Chancengleichheit in Berlin.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.