Zuschuss

Einmalunterstützung natürlicher Personen – J. Wilh. Tenten-Stiftung

Kurzfristige und unbürokratische Einmalhilfen für Menschen, die sich nicht selbst helfen können, z. B. für Kleidung, Wäsche, Haushaltsgeräte oder Kurzuschüsse; in Ausnahmefällen auch weitere Bedarfe.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Förderquote: 100%

Förderziel

Kurzfristige und unbürokratische Unterstützung natürlicher Personen, die sich nicht selbst helfen können, mit Einmalhilfen für grundlegende Bedarfe wie Kleidung, Wäsche, Haushaltsgeräte und Kurzsubventionen.

Förderfähige Ausgaben

  • Kleidung
  • Wäsche
  • Haushaltsgeräte
  • Kurzzuschüsse

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Menschen, die sich nicht selbst helfen können

Beschreibung

Die J. Wilh. Tenten-Stiftung aus Nordrhein-Westfalen bietet natural Personen, die in akuten Notlagen stecken und sich selbst nicht helfen können, eine kurzfristige und unbürokratische Einmalförderung. Dieses Programm deckt grundlegende Bedarfe wie Kleidung, Wäsche und Haushaltsgeräte ab sowie Kurzzuschüsse für dringende Ausgaben. In Ausnahmefällen sind sogar weitere Bedarfsposten möglich, um individuelle Notlagen zu lindern. Die Unterstützung erfolgt als direkter Zuschuss zu 100 % der anfallenden Kosten und richtet sich gezielt an Privatpersonen innerhalb des Bundeslands Nordrhein-Westfalen. Durch den unkomplizierten Ablauf gewährleistet die Stiftung eine schnelle Entlastung ohne lange Wartezeiten und hohe bürokratische Hürden.

Interessent:innen können Anträge fortlaufend stellen, da es keine festen Fristen oder Batch-Verfahren gibt. Voraussetzung für eine Förderung ist allein, dass die Antragstellenden nachweislich nicht in der Lage sind, den jeweiligen Grundbedarf eigenständig zu finanzieren. Die Stiftung prüft jeden Einzelfall individuell und entscheidet zügig über die Gewährung der Mittel. Dieses Hilfeangebot richtet sich insbesondere an Menschen in schwierigen Lebenslagen, deren unmittelbare Existenz gesichert werden muss. Weitere Informationen zur Antragstellung und zum Verfahrensablauf können Interessent:innen auf der Website der Tenten-Stiftung einsehen.

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