Zuschuss

Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Basisfinanzierung

Basisfinanzierung für Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Salzburg zur Steigerung des Bildungsniveaus, Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Weiterentwicklung des regionalen Angebots. Laufende Antragstellung möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
29.04.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung des Leistungs- und Bildungsniveaus, der gesellschaftlichen Teilhabe der Salzburger Bevölkerung sowie zur Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des regionalen Angebotes der Salzburger Erwachsenenbildung.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vollständig ausgefülltes allgemeines Förderungsansuchen des Landes Salzburg
  • Einreichung aller Beilagen gemäß den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vollständig ausgefülltes Förderungsansuchen
  2. Beilagen gemäß Förderrichtlinien

Beschreibung

Die Basisfinanzierung für Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Salzburg richtet sich an öffentliche Träger:innen sowie gemeinnützige Organisationen, die Angebote in den Bereichen Aus- und Weiterbildung realisieren. Mit fortlaufenden Zuschüssen werden Maßnahmen unterstützt, die das Bildungsniveau heben, die gesellschaftliche Teilhabe der Salzburger Bevölkerung fördern und landesweit ein vielfältiges Kurs- und Seminarportfolio sichern. Die kontinuierliche Antragstellung ohne Fristende ermöglicht es, innovative Projektideen flexibel einzubringen und sowohl bewährte Lernformate als auch neue Lernkonzepte dauerhaft weiterzuentwickeln.

Gefördert werden insbesondere Programme zur Steigerung des Leistungsniveaus, Stärkung sozialer Netzwerke und Sicherung regionaler Bildungsstrukturen. Zur Antragsstellung ist ein vollständig ausgefülltes allgemeines Förderungsansuchen des Landes Salzburg einzureichen, ergänzt um alle Beilagen gemäß den Allgemeinen Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln. Nach positiver Bewilligung erfolgen direkte Auszahlungen als Zuschuss, während die fachliche und finanzielle Verwendung durch Verwendungsnachweise, Zielerreichungsprüfungen und gegebenenfalls Vor-Ort-Kontrollen geprüft wird. Seit dem 29. April 2013 besteht die Möglichkeit, jederzeit einen Antrag zu stellen und so unmittelbar zur nachhaltigen Stärkung der Erwachsenenbildung im Bundesland beizutragen.

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