Zuschuss

Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren

Wenn Sie als Handwerkskammer, Industrie- oder Handelskammer in Niedersachsen Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren in Unternehmen einsetzen können, erhalten Sie einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu 36 Monate. Anträge sind vor Maßnahmenbeginn jederzeit elektronisch über das NBank-Kundenportal zu stellen.

Unternehmensfinanzierung Beratung Frauenförderung

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Fördersumme: Zuschuss bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Förderquote: 50 % EFRE-Anteil, 25 % Landesmittel (insgesamt bis 75 %)
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung des Einsatzes von Moderatorinnen und Moderatoren im Unternehmensnachfolgeprozess zur aktiven Ansprache und Beratung von Übernahmeinteressierten, zur Vermittlung von Kontakten zwischen Übergebern und Übernehmern, zur nachhaltigen Sicherung von Knowhow und Arbeitsplätzen sowie zur Stärkung des Gründungsklimas in Niedersachsen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalausgaben für Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren
  • anteilige Personalausgaben für Verwaltungspersonal

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz und Betriebsstätte in Niedersachsen (Programmgebiet ÜR oder SER)
  • Nachweis fachlicher und administrativer Kompetenz
  • Schlüssiges Gesamtkonzept
  • Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung nach Ausgabenerstattungsprinzip
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Projektbeschreibung
  3. Gesamtkonzept
  4. Konzept für Öffentlichkeitsarbeit
  5. Nachweis der fachlichen und administrativen Kompetenz
  6. Erklärung zur EU-Grundrechtecharta
  7. Verwendungsnachweis (Sachbericht)
  8. Anweisung zum Personaleinsatz

Bewertungskriterien

  • Beschreibung der Ausgangslage und verfolgten Ziele
  • Qualität des Umsetzungskonzeptes
  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit
  • Nachhaltige Entwicklung
  • Gute Arbeit

Beschreibung

Das Programm „Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren“ unterstützt niedersächsische Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie Handwerkskammern (HWK) beim gezielten Einsatz qualifizierter Fachkräfte zur Begleitung von Unternehmensnachfolgen. Die engagierten Moderator:innen übernehmen die aktive Ansprache und Erstberatung potenzieller Übernehmer:innen, vermitteln Kontakte zwischen Übergeber:innen und Übernehmer:innen und fördern durch Workshops und digitale Formate die Wissensvermittlung über Chancen und Risiken einer Unternehmensübernahme. Ziel ist es, Know-how sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze langfristig zu sichern, Gründer:innen – insbesondere Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund – zu gewinnen und das Gründungsklima in Niedersachsen zu stärken. Öffentliche Einrichtungen können bis zu 75 % der förderfähigen Personalkosten (50 % EFRE-Mittel, 25 % Landesmittel) als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Die maximale Projektlaufzeit beträgt 36 Monate.

Antragsberechtigt sind alle IHK und HWK mit Sitz und Betriebsstätte in den Programmgebieten „Übergangsregion (ÜR)“ oder „stärker entwickelte Region (SER)“. Voraussetzung ist ein schlüssiges Gesamt- und Finanzierungs­konzept, der Nachweis fachlicher und administrativer Kompetenz sowie ein überzeugendes Öffentlich­keitsarbeitskonzept. Zudem müssen vorgegebene Qualitätskriterien wie Gleichstellung, Nichtdiskriminierung, Nachhaltigkeit und gute Arbeit im Scoring-Modell erfüllt werden. Die Antragstellung erfolgt jederzeit vor Projektbeginn elektronisch über das NBank-Kundenportal. Benötigte Unterlagen sind unter anderem das ausgefüllte Antragsformular, eine Projekt- und Gesamtkonzeptbeschreibung, der Nachweis zur Kompetenz der Moderator:innen sowie Erklärungen zur EU-Grundrechtecharta und zum Personaleinsatz. Interessierte Einrichtungen erhalten alle Formulare und detaillierte Richtlinien bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.