Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben
Einmaliger Zuschuss von 2.500 € für Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen. Antragstellung bis spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Übernahme von Auszubildenden, die ihren Ausbildungsplatz aufgrund der Insolvenz des bisherigen Ausbildungsbetriebs verloren haben, um ihre Ausbildung in einem neuen Betrieb fortzusetzen und abzuschließen.
Förderfähige Ausgaben
- Aufwendungen für Ausbildung und Integration der Auszubildenden
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige freier Berufe
- Fortführung der Ausbildung nach Insolvenz, Stilllegung oder Wegfall der Ausbildungsberechtigung
- Berufsausbildungsvertrag nach BBiG oder HwO im Verzeichnis bei der zuständigen Kammer eingetragen
- Sitz von Insolvenzbetrieb und neuem Ausbildungsbetrieb in Rheinland-Pfalz
- Keine parallele Förderung durch vergleichbare Programme
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- De-minimis-Erklärung
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- Abschlusszeugnis
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Förderzweck und Umfang
In Rheinland-Pfalz unterstützt ein einmaliger Zuschuss von 2.500 € Ausbildungsbetriebe, die Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen und damit deren berufliche Ausbildung nahtlos fortsetzen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe im Bereich Aus- & Weiterbildung. Ziel ist es, unterbrochene Lehrverhältnisse infolge von Insolvenz, Betriebsstilllegung oder Wegfall der Ausbildungsberechtigung zu retten und einen erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zu ermöglichen. Anträge müssen innerhalb von drei Monaten nach Wiederaufnahme der Ausbildung gestellt werden. Zuständig sind die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, die den Antrag an die Investitions- und Strukturbank Rheinland- Pfalz weiterleiten.
Voraussetzungen und Antrag
Voraussetzung ist ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag nach BBiG oder HwO, der in das Verzeichnis der zuständigen Kammer eingetragen ist. Sowohl der insolvente Betrieb als auch der übernehmende Ausbildungsbetrieb müssen ihren Sitz in Rheinland- Pfalz haben. Eine parallele Förderung durch vergleichbare Programme ist ausgeschlossen. Förderfähig sind sämtliche Aufwendungen für Ausbildung und Integration der Azubis. Zur Antragstellung gehören:
- Antragsformular
- De- minimis- Erklärung
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- Abschlusszeugnis
- Verwendungsnachweis