Zuschuss

Einzel- und Projektförderungen in der außerschulischen Jugendarbeit

Einzel- und Projektförderungen der außerschulischen Jugendarbeit im Burgenland: Zuschüsse für Kurse, Seminare, Workshops, kulturelle Aktivitäten, Jugendlager, Umweltschutz- und Präventionsprojekte sowie Aus- und Fortbildungen von Jugendbetreuer:innen. Anträge sind rechtzeitig vor Projektbeginn oder bis spätestens sechs Monate nach Projektende einzureichen.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2021
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Unterstützung und Förderung außerschulischer Jugendarbeit im Burgenland durch finanzielle Zuschüsse für Kurse, Seminare, Workshops, Veranstaltungen, kulturelle Aktivitäten, Publikationen, Jugendlager, Projekte zum Umweltschutz, Suchtprävention, Beiträge zur Sexualerziehung, Forschungsaufträge sowie Aus- und Fortbildungen von Jugendbetreuer:innen zur Förderung junger Menschen in ihrer persönlichen, sozialen und politischen Entwicklung.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Ankauf alkoholischer Getränke und Rauchwaren
  • Trinkgelder
  • Zinsen und sonstige Finanzierungskosten
  • Mahnspesen
  • Pauschalrechnungen ohne konkreten Leistungsinhalt
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Junge Menschen bis zum 30. Lebensjahr
  • Organisationen, denen junge Menschen angehören und die sich zu den Prinzipien der Demokratie und der Verfassung der Republik Österreich bekennen
  • Organisationen, Einrichtungen und Einzelpersonen, die junge Menschen betreuen
  • Organisationen und Einrichtungen, die sich der Ausbildung bzw. Fortbildung der Jugendbetreuer:innen widmen
  • Gemeinden, soweit bei ihnen eine/n eigene/r Gemeindejugendreferent/in bestellt ist

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Detaillierte Projektdarstellung
  2. Finanzierungsplan
  3. Nachweis vertretungsbefugter Person(en)

Beschreibung

Einzel- und Projektförderungen in der außerschulischen Jugendarbeit richten sich an junge Menschen bis zum 30. Lebensjahr, an Vereins- und Verbandsstrukturen, an gemeinnützige oder öffentliche Bildungseinrichtungen sowie an nicht gewinnorientierte Unternehmen im Burgenland. Die Förderinitiative zielt darauf ab, außerschulische Bildungs-, Kultur- und Engagementprojekte zu stärken: Gefördert werden Kurse, Seminare und Workshops ebenso wie kulturelle Aktivitäten, Jugendlager, Publikationen, Forschungsaufträge sowie Umwelt- und Präventionsprojekte in Bereichen wie Suchtprävention und Sexualerziehung. Zusätzlich werden Aus- und Fortbildungen für Jugendbetreuer:innen finanziell begleitet, um die fachliche Qualifikation zu erweitern und junge Menschen in ihrer persönlichen, sozialen und politischen Entwicklung zu unterstützen.


Die Zuschüsse können fortlaufend beantragt werden, wobei Anträge rechtzeitig vor Projektbeginn oder bis spätestens sechs Monate nach Projektende einzureichen sind. Erforderlich sind eine präzise Projektdarstellung, ein ausgearbeiteter Finanzierungsplan und der Nachweis vertretungsbefugter Person(en). Nicht förderfähig sind Ausgaben wie der Ankauf alkoholischer Getränke und Rauchwaren, Trinkgelder, Zinsen, Mahnspesen, pauschale Sammelrechnungen ohne konkreten Leistungsinhalt oder Kosten, die weiterverrechnet werden können. Ein nachvollziehbarer Verwendungsnachweis mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und Belegaufstellung gewährleistet eine ordnungsgemäße Mittelverwendung und fördert die Transparenz in der außerschulischen Jugendarbeit.

Antrag starten →