Einzelbetriebliche Investitionsförderung im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027
Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in Schleswig-Holstein im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 (GRW). Anträge laufend möglich bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in Unternehmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Schleswig-Holsteins durch Zuschüsse für Investitions- und Aufbauvorhaben.
Förderfähige Ausgaben
- Maschinen und Anlagen
- Bau- und Baunebenkosten
- Anpassung von Produktions- und Betriebsstätten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Personal- und Betriebskosten
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
- Nachweis eines Investitionsvorhabens mit Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Eigenmittelanteil entsprechend Programmrichtlinie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Kosten- und Investitionsübersicht
- Betriebswirtschaftlicher Plan
- Nachweis über Eigenmittel
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
- Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Investition
Beschreibung
Die einzelbetriebliche Investitionsförderung im Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 unterstützt Unternehmen und Existenzgründer:innen in Schleswig-Holstein bei der modernen Weiterentwicklung ihrer Produktions- und Betriebsinfrastruktur. Gefördert werden Investitions- und Aufbauvorhaben, die einen spürbaren Beitrag zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur leisten. Kleine und mittlere Unternehmen können laufend bis zum 31. Dezember 2027 Anträge auf Zuschüsse einreichen und profitieren von finanzieller Entlastung bei der Anschaffung von Maschinen und Anlagen, Baumaßnahmen sowie der Anpassung von Produktionsstätten. Ziel ist es, nachhaltig Arbeitsplätze zu schaffen oder zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit vor Ort zu erhöhen.
Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis eines Investitionsvorhabens mit wirtschaftlicher Plausibilitätsberechnung, ein Wohnsitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein sowie ein definierter Eigenmittelanteil gemäß Programmrichtlinie. Nicht unterstützungsfähig sind rückwirkende Kosten sowie laufende Personal- und Betriebsausgaben. Einreichende Unternehmen legen dem Antrag eine Projektbeschreibung, einen detaillierten Finanzierungsplan, eine Kosten- und Investitionsübersicht, einen betriebswirtschaftlichen Plan und den Nachweis über vorhandene Eigenmittel bei. Die Bewertung erfolgt anhand des Beitrags zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens sowie der geschaffenen bzw. gesicherten Arbeitsplätze. Verantwortlich für die Umsetzung ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, das mit dieser Förderung gezielt die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit heimischer Betriebe stärkt.
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