Einzelfall-Hilfe (Förderung der Stiftung Kinderwürde)
Die Stiftung Kinderwürde unterstützt individuell traumatisierte Betroffene aus Gewalt-, Vernachlässigungs- oder Missbrauchsfällen in der Kindheit mit therapeutisch hilfreichen Sachleistungen und Therapien, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von therapeutisch hilfreichen Sachleistungen und Kostenübernahme von Therapien für traumatisierte Betroffene, deren Behandlungen nicht (oder derzeit nicht) von gesetzlichen Krankenkassen getragen werden.
Förderfähige Ausgaben
- Therapeutisch hilfreiche Sachleistungen
- Therapien, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden
Nicht förderfähige Ausgaben
- Therapien, die von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden
- Assistenzhunde-Ausbildung und -Kosten
- Traumatherapie nach Unfall, Krankheit oder Behinderung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Traumatisierung in der Kindheit durch Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch
- Stellungnahme eines Arztes, Psychiaters oder Psychologen in schriftlicher Form
- Nachweis der finanziellen Hilfsbedürftigkeit
- Ausgefüllte Förderformulare
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Stellungnahme eines Arztes/Psychologen
- Ausgefüllte Förderformulare (Einzelfall Hilfe)
- Nachweis finanzieller Hilfsbedürftigkeit
Bewertungskriterien
- Schwere der Traumatisierung
- Therapeutische Notwendigkeit
- Finanzielle Hilfsbedürftigkeit
Beschreibung
Die Einzelfall-Hilfe der Stiftung Kinderwürde fördert bundesweit therapeutisch hilfreiche Sachleistungen und nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommene Therapien für Menschen, deren Traumatisierung in der Kindheit durch Gewalt, Vernachlässigung oder Missbrauch hervorgerufen wurde. Privatpersonen, die finanzielle Unterstützung für die Behandlung oder zur Anschaffung therapeutischer Hilfsmittel benötigen, können jederzeit einen Antrag einreichen. Antragsberechtigt sind traumatisierte Betroffene, die neben einer schriftlichen Stellungnahme eines Arztes, Psychiaters oder Psychologen den Nachweis ihrer finanziellen Hilfsbedürftigkeit sowie das ausgefüllte Formular „Einzelfall-Hilfe“ vorlegen. Die Förderquote beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben. Nicht unterstützt werden Therapien, die bereits von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, Assistenzhunde-Ausbildung und -Kosten sowie Traumatherapien nach Unfall, Krankheit oder Behinderung.
Im Auswahlverfahren bewertet die Stiftung Kinderwürde die Schwere der erlittenen Traumatisierung, die medizinische Notwendigkeit der beantragten Maßnahmen und den Grad der finanziellen Bedürftigkeit. Fördergelder können sowohl für gegenständliche Hilfsmittel, die eine therapeutische Funktion erfüllen (beispielsweise spezielle Möbel, Kleidung oder Materialien), als auch für Behandlungen beantragt werden, die aktuell nicht von den Krankenkassen gedeckt sind. Dank der flexiblen Antragsannahme stehen Betroffenen jederzeit unterstützende Mittel zur Verfügung, um individuelle Heilungsprozesse zu ermöglichen. Die gemeinnützige Stiftung setzt sich dafür ein, in jedem Einzelfall mit höchster Sorgfalt vorzugehen und die Würde der Betroffenen wiederherzustellen.
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