Stiftung Kinderwürde

Private Stiftung

Über den Fördergeber

Stiftung Kinderwürde ist eine 2003 gegründete, gemeinnützige Privatstiftung mit Sitz in Bergisch Gladbach. Geleitet von den Vorständen Alexandra und Matthias Stadel, finanziert sie individuelle Hilfsprojekte für traumatisierte Kinder, die Opfer von Gewalt, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch geworden sind. Jeder Spenden-Euro wird zu 100 % für direkte Hilfeleistungen eingesetzt, während Verwaltung und Werbung vollständig aus den Zinserträgen des Stiftungskapitals gedeckt werden. Die Stiftung prüft alle Einzelfälle eigenständig und begleitet Betroffene von der Antragstellung bis zur Durchführung therapeutischer oder materieller Hilfen.

Entdecke passende Förderungen für dein Vorhaben

  • Erhalte alle Förderungen zu deinen Themen mit einem KI-Match-Score
  • Finde heraus, welche Förderungen wirklich zu deinem Projekt passen
  • Entwickle deine Anträge gemeinsam mit KI-Unterstützung

Mission & Vision

Stiftung Kinderwürde setzt sich dafür ein, Kindern, die Gewalt, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch erlitten haben, ihre Würde zurückzugeben. Durch persönliche Einzelfallprüfung und maßgeschneiderte finanzielle Unterstützung ermöglicht die Stiftung traumatisierten Kindern den Zugang zu Therapien und Hilfsmitteln, die von Krankenkassen nicht oder nicht sofort übernommen werden. Unser Ziel ist es, auch als kleinere Organisation mit ehrenamtlichen Vorständen sicherzustellen, dass jede Spende unmittelbar den betroffenen Kindern zugutekommt.

Zielgruppen

Die Förderangebote richten sich an Kinder und Jugendliche jeden Alters, die aufgrund von Gewalt, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch stark traumatisiert sind. Voraussetzung ist eine kurze ärztliche oder psychologische Stellungnahme zum erlittenen Trauma sowie ein Nachweis der finanziellen Hilfsbedürftigkeit. Gefördert werden individuell notwendige Therapien, traumatherapeutische Maßnahmen und praktische Hilfen (z. B. Anschaffung von therapeutischem Material, Assistenzhunde-Ausbildung), wenn gesetzliche Kostenträger nicht (sofort) einspringen können.