Einzelfall-Unterstützung (Zuwendungen)
Die Stiftung Deutscher Polizeibeamter Bremen unterstützt Beschäftigte und Versorgungsempfänger der Polizei und Sicherheitsbehörden sowie deren Hinterbliebene bei körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen durch einmalige oder wiederkehrende Zuwendungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Selbstlose Unterstützung von Polizeibeschäftigten, Versorgungsempfängern der Polizei und Angehörigen anderer Sicherheitsbehörden in Deutschland sowie deren Hinterbliebenen (Witwen, Waisen), die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind. Zusätzlich Förderung und Durchführung von Präventions-, Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsvorsorge.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beschäftigte oder Versorgungsempfänger der Polizei und Sicherheitsbehörden in Deutschland oder deren Hinterbliebene (Witwen, Waisen)
- Körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen
Beschreibung
Die Einzelfall-Unterstützung der Stiftung Deutscher Polizeibeamter Bremen gewährt bundesweit finanziellen Rückhalt in Form von einmaligen oder wiederkehrenden Zuschüssen für Beschäftigte und Versorgungsempfänger:innen der Polizei sowie weiterer Sicherheitsbehörden und deren Hinterbliebene (Witwen und Waisen). Gefördert werden Personen, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen dringend auf Hilfe angewiesen sind. Ziel der Zuwendungen ist es, akute Notlagen zu lindern und Betroffene dabei zu unterstützen, wieder selbstbestimmt am Alltag teilzuhaben. Die Mittel werden unbürokratisch vergeben und können in unterschiedlichster Form eingesetzt werden, etwa zur Finanzierung von Therapie- oder Pflegeleistungen oder zur Abfederung besonderer Lebensumstände.
Ergänzend zur direkten Förderhilfe initiiert die Stiftung präventive Bildungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung und Gesundheitsvorsorge. Dazu zählen unter anderem Seminare zur Verbrechensverhütung, Kurse zur Stressbewältigung und Natur- & Wildnis-Workshops im Stiftungshaus Finkenbaude Schmilka im Nationalpark Sächsische Schweiz. Anträge können jederzeit eingereicht werden – eine feste Frist besteht nicht. Voraussetzung ist der Nachweis der Zugehörigkeit zu den genannten Personengruppen sowie die Dokumentation der Einschränkung. Die gemeinnützige und mildtätige Stiftung wurde am 10. Oktober 2003 gegründet und agiert gewerkschaftlich unabhängig. Interessierte finden alle wichtigen Informationen zur Antragstellung direkt bei der Stiftung Deutscher Polizeibeamter Bremen.
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