Zuschuss

Einzelfallhilfe der Sports360 Stiftung

Einzelfallhilfe für Familien in gesundheitlicher und finanzieller Not (insbesondere bei schwerer Erkrankung eines Kindes). Gefördert werden Therapiegeräte, therapeutische Maßnahmen, medizinische Hilfsmittel, behindertengerechte Umbauten, Mobilitätshilfen sowie Teilhabe und Chancengleichheit – zweckgebunden und unbürokratisch.

Kinder und Jugendliche Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Die Stiftung unterstützt wirtschaftlich bedürftige Familien, die durch die schwere Erkrankung eines Kindes in finanzielle Not geraten sind, um Lebensfreude und Normalität wiederherzustellen. Gefördert werden Therapien, Geräte, Hilfsmittel, Umbauten und Maßnahmen zur Teilhabe.

Förderfähige Ausgaben

  • Therapeutische Maßnahmen (z. B. tiergestützte, Bewegungs-, Kreativtherapien)
  • Therapie- und Hilfsmittelgeräte
  • Medizinische Hilfsmittel (z. B. Orthesen, Rollstühle)
  • Behindertengerechte Umbauten (z. B. Treppenlifte, Rampen)
  • Mobilitäts- und Transportmittel (z. B. behindertengerechte Fahrräder)
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Autokauf
  • Haus- oder Wohnungskauf
  • Makler- und Kautionkosten
  • Laufende Mietnebenkosten
  • Delfintherapie
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit nach § 53 Nr. 2 AO
  • Schwere Erkrankung eines Kindes
  • Nachweis der Ablehnung oder Erschöpfung von Leistungen durch Krankenkasse oder andere Kostenträger

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Selbstauskunft mit Beschreibung der Notsituation
  2. Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung
  3. Einwilligung zur Foto-/Filmveröffentlichung
  4. Sozialbericht einer Beratungsstelle
  5. Kopie der Personalausweise
  6. Einkommensnachweise der letzten drei Monate und Steuerbescheid
  7. Nachweise weiterer Einnahmen (Kindergeld, Unterhalt etc.)
  8. Aktueller Arztbericht
  9. Kostenvoranschlag und Absagen anderer Kostenträger

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit der Notsituation
  • Wirtschaftliche Bedürftigkeit
  • Nachweis über Ablehnung durch andere Kostenträger

Beschreibung

Die Einzelfallhilfe der Sports360 Stiftung bietet bundesweit privaten Familien in finanzieller und gesundheitlicher Not unbürokratische Unterstützung, wenn ein Kind schwer erkrankt ist. Zweckgebundene Zuschüsse ermöglichen die Finanzierung von Therapiegeräten und therapeutischen Maßnahmen (z. B. tiergestützte, Bewegungs- oder Kreativtherapien), medizinischen Hilfsmitteln wie Orthesen oder Rollstühlen sowie behindertengerechten Umbauten (Treppenlifte, Rampen) und Mobilitätshilfen (behindertengerechte Fahrräder, Reha-Buggies). Darüber hinaus fördert die Stiftung Maßnahmen zur Teilhabe und Chancengleichheit in Bildung, Freizeit und Gesundheit und leistet Hilfen für Geschwisterkinder. Ziel ist es, betroffenen Familien Lebensfreude und Alltagsperspektiven zurückzugeben, indem notwendige Anschaffungen und Therapien finanziell ermöglicht werden, sobald andere Kostenträger ausgeschöpft sind oder eine Kostenübernahme abgelehnt wurde.

Eine Förderung setzt wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit nach § 53 Nr. 2 AO, den Nachweis einer schweren Erkrankung des Kindes sowie die Vorlage von Kostenvoranschlägen und Absagen anderer Kostenträger voraus. Anträge können jederzeit gestellt werden und werden nach Dringlichkeit der Notsituation, Umfang der Bedürftigkeit und formgerechter Dokumentation bewertet. Zur Antragstellung sind unter anderem eine Selbstauskunft mit Beschreibung der Notsituation, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, aktueller Arztbericht und Sozialbericht einer Beratungsstelle sowie Einwilligungserklärungen zur Datenverarbeitung und Foto-/Filmveröffentlichung beizufügen. Die Sports360 Stiftung entscheidet nach eigenen Richtlinien und dem verfügbaren Fördervolumen, um die Hilfe wirklich denjenigen Familien zukommen zu lassen, die sie am dringendsten benötigen.

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