Einzelfallhilfe & Inklusionsförderung der Stiftung Lebenshilfe Region Donau-Iller
Einzelfallhilfe und Inklusionsförderung für Menschen mit Behinderung in der Region Donau-Iller und im Landkreis Günzburg. Unterstützung bei Anschaffungen, Umbauten, Freizeit- und Bildungsangeboten sowie Therapien. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt Menschen mit Behinderung in der Region Donau-Iller und im Landkreis Günzburg bei individuellen Anliegen durch Einzelfallhilfen und fördert Projekte, die der Inklusion und gesellschaftlichen Teilhabe dienen.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungen von Hilfsmitteln
- behindertengerechte Umrüstungen/Umbauten
- Freizeitaktivitäten
- Bildungsangebote
- Reisen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in der Region Donau-Iller oder im Landkreis Günzburg
- Nachweis einer Behinderung oder eines individuellen Unterstützungsbedarfs
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Kurzbeschreibung der Maßnahme
- Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis mit Rechnungskopien
- Angaben zu Kontoinhaber und IBAN
Bewertungskriterien
- Schwere des individuellen Bedarfs
- Inklusions- und Teilhabewirkung der Maßnahme
Beschreibung
Die Stiftung Lebenshilfe Region Donau-Iller fördert seit vielen Jahren unbürokratisch und direkt Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg und Bayern. Privatpersonen mit Wohnsitz in der Region Donau-Iller oder im Landkreis Günzburg können jederzeit einen Antrag stellen, um individuelle Bedarfe zu decken. Ziel der Förderung ist es, die gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und Inklusion voranzutreiben. Dabei bewertet die Jury vor allem die Schwere des Bedarfs sowie die Wirkung der Maßnahme auf Inklusion und Teilhabe.
Gefördert werden einmalige Anschaffungen von Hilfsmitteln ebenso wie behindertengerechte Umrüstungen oder Umbauten im Wohnumfeld. Ergänzt wird das Angebot durch Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsangebote, Reisen sowie Therapien (z. B. tiergestützte Therapie) und gemeinschaftliche Teilhabe-Aktionen. Zuwendungsvoraussetzungen sind der Nachweis einer Behinderung oder eines individuellen Unterstützungsbedarfs sowie der Wohnsitz in der genannten Förderregion. Dem Antrag sind eine Kurzbeschreibung der Maßnahme, ein Finanzierungsplan sowie nach Abschluss ein Verwendungsnachweis mit Rechnungskopien beizufügen. Angaben zum Kontoinhaber und zur IBAN runden die Unterlagen ab. Die kontinuierliche Öffnung der Förderlinie ermöglicht es Antragstellenden, jederzeit Unterstützung zu beantragen und so mehr Lebensqualität und selbstbestimmte Teilhabe zu erhalten.
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