Einzelförderung (Einzelhilfe) – Stiftung Lebenshilfe Weimar/Apolda
Die Stiftung Lebenshilfe Weimar/Apolda fördert Einzelhilfen für Menschen mit Behinderung bzw. Unterstützungsbedarfen. Ausfüllbare Antragsformulare für Einzelpersonen sowie für Beratungsstellen, Einrichtungen und Dienste stehen jederzeit zur Verfügung.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigungen zur Förderung ihrer Teilhabe und selbstbestimmten Lebensführung durch Einzelhilfen.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis einer Behinderung oder Beeinträchtigung
- Antragstellung als Einzelperson oder über Beratungsstellen/Einrichtungen/Dienste
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Einzelhilfe-Antrag für Einzelpersonen (PDF)
- Einzelhilfe-Antrag für Beratungsstellen, Einrichtungen und Dienste (PDF)
- Projektantrag für Institutionen und Einrichtungen (PDF)
- Einzelhilfeantrag in leichter Sprache (PDF)
Beschreibung
Die Einzelförderung der Stiftung Lebenshilfe Weimar/Apolda unterstützt Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung in Thüringen dabei, ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Als unbefristete Zuschussförderung richtet sich das Programm sowohl an Einzelpersonen als auch an gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Beratungsstellen und Dienste, die individuelle Hilfsleistungen oder Projekte für Betroffene realisieren. Voraussetzung für die Zuwendung ist der Nachweis einer Behinderung bzw. Beeinträchtigung sowie die Einreichung eines formgerechten Antrags – direkt oder über eine unterstützende Institution. Die Förderung umfasst verschiedene Bedarfslagen, etwa Mobilität, Therapie, assistive Technologien oder kulturelle Teilhabe.
Für die Antragstellung stehen vier ausfüllbare Formulare bereit: Einzelhilfe-Antrag für Einzelpersonen, Einzelhilfe-Antrag für Beratungsstellen, Einrichtungen und Dienste, Projektantrag für Institutionen und Einrichtungen sowie ein Einzelhilfeantrag in leichter Sprache. Da die Einzelförderung kontinuierlich geöffnet ist, können Anträge jederzeit eingereicht werden. Nach Bewilligung erfolgt die Abrechnung mithilfe der bereitgestellten Verwendungsnachweise für Einzelförderung oder Projektförderung. Die transparente und unkomplizierte Verfahrenstruktur gewährleistet eine zügige Unterstützung dort, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Interessierte Teilnehmer:innen und Organisationen erhalten alle notwendigen Unterlagen als PDF und können die Förderangebote der Stiftung auf diese Weise optimal nutzen.
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