Zuschuss

Einzelförderung für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen

Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen können diese Einzelförderung in Tirol jederzeit beantragen, um ihre kognitiven, sprachlichen, psychischen und sozialen Fähigkeiten zu entwickeln. Leistungen werden bis zu 5 Jahre gewährt.

Kinder und Jugendliche Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2018
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Förderung der Entwicklung kognitiver, sprachlicher, psychischer und sozialer Fähigkeiten von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen im Einzelsetting, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu stärken.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorliegen einer Behinderung nach § 3 lit. a TTHG
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß § 4 Abs. 2 TTHG
  • Hauptwohnsitz in Tirol
  • Aussicht auf tatsächliche Stärkung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
  • Mitwirkungspflicht bei Antragstellung und Durchführung des Verfahrens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Nachweis der Behinderung (ärztliches Gutachten)
  3. Meldezettel als Nachweis des Wohnsitzes
  4. Nachweis der Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung

Beschreibung

Die Einzelförderung für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen in Tirol richtet sich an private Antragsteller:innen und bietet eine fortlaufend verfügbare finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses. Ziel der bis zu fünf Jahre gewährten Leistung ist die individuelle Entwicklung kognitiver, sprachlicher, psychischer und sozialer Kompetenzen im Einzelsetting. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre mit Autismus-Spektrum-Störungen können durch bedarfsorientierte Begleitung ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nachhaltig stärken. Die Förderung orientiert sich an den Grundsätzen von Ressourcenorientierung, Empowerment und Selbstbestimmung sowie an den Qualitätsstandards des Tiroler Teilhabegesetzes.

Voraussetzung für die Antragstellung sind der Nachweis einer Behinderung gemäß § 3 lit. a TTHG, österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung, Hauptwohnsitz in Tirol sowie die Mitwirkung bei Antragsverfahren und eine realistische Aussicht auf Teilhabeverbesserung. Zum Antrag gehören ein ausgefülltes Formular, ärztliches Gutachten zum Behinderungsnachweis, Meldezettel und Nachweis der Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung. Eine Antragseinbringung ist jederzeit möglich; Leistungen können frühestens ab dem Monat der Antragseinreichung beginnen. Mit der Förderung erhalten gesetzliche Vertreter:innen die Chance, individuelle Förderziele gemeinsam mit qualifizierten Dienstleister:innen zu definieren und zu evaluieren. Interessierte Familien und junge Menschen profitieren von einem transparenten Verfahren und einer umfassenden Unterstützung bei der Antragstellung und Durchführung der Maßnahme.

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