Zuschuss

Einzelförderungen (Einzelmaßnahmen) der Stockhausen-Stiftung Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendliche

Kleinere Förderungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche, sofern ein gemeinnütziger Träger oder eine öffentliche Einrichtung die Begleitung und Fördermittelabwicklung übernimmt. Förderfähig sind u. a. Nachhilfe, Sprachkurse, Prüfungsvorbereitung, Klassen- und Bildungsreisen, Sport- und Feriencamps, Kurse (Kunst, Musik, Sport, Theater) sowie Lernmaterialien.

Bildung Kultur Musik Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung benachteiligter Kinder und Jugendlicher durch finanzielle Förderung individueller Bildungsmaßnahmen und außerschulischer Angebote, um soziale und wirtschaftliche Benachteiligungen auszugleichen und Chancengleichheit zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Nachhilfeunterricht
  • Sprachkurse
  • Prüfungsvorbereitung
  • Klassen- und Bildungsreisen
  • Sport- und Feriencamps
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Begleitung und Abwicklung der Fördermittel durch einen gemeinnützigen Träger oder eine öffentliche Einrichtung
  • Antrag für eine konkrete Einzelmaßnahme für ein Kind bzw. einen Jugendlichen

Beschreibung

Die Stockhausen-Stiftung Bildung für benachteiligte Kinder und Jugendliche unterstützt in ganz Deutschland Einzelmaßnahmen, die jungen Menschen mit sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen neue Perspektiven eröffnen. Gefördert werden gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die die Antragstellung und Abwicklung übernehmen. Mit steter Möglichkeit zur Antragsstellung ohne feste Fristen richtet sich das Angebot an Kinder und Jugendliche, die durch individuelle Bildungsmaßnahmen gefördert werden sollen. Ziel ist es, Benachteiligungen auszugleichen und Chancengleichheit durch finanzielle Beiträge zu stärken.

Zu den förderfähigen Ausgaben zählen beispielsweise Nachhilfeunterricht, Sprachkurse und Prüfungsvorbereitungen sowie Zuschüsse zu Klassen- und Bildungsreisen, Sport- und Feriencamps oder schulisch organisierten Austauschprogrammen. Zudem werden Beiträge zu Kursgebühren in den Bereichen Kunst, Musik, Theater oder Sport übernommen und die Anschaffung von Lern- und Sportmaterialien, Leihinstrumenten sowie Sport- und Spielgeräten gefördert. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass jeweils eine gemeinnützige Einrichtung oder eine öffentliche Stelle die fachliche Begleitung und finanzielle Abwicklung gewährleistet. Auf diese Weise können individuelle Bildungsinitiativen zielgerichtet unterstützt und nachhaltige Impulse zur Persönlichkeitsentwicklung gesetzt werden.

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