Einzelförderungen für Projekte zur Förderung von nachhaltiger/m Mobilität und Transport
Einzelförderungen im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms für Gemeinden, Gemeindeverbände und Schulen in Tirol zur Finanzierung von Forschungs-, Erhebungs- und Grob-Planungsprojekten sowie Konzepten und Machbarkeitsstudien im Bereich nachhaltige Mobilität und Transport. Gültig ab 01.01.2023 ohne Ablaufdatum.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Einzelprojekten in den Bereichen nachhaltige Mobilität und nachhaltiger Transport, die nicht über das reguläre Mobilitätsprogramm abgewickelt werden können. Gefördert werden Forschungs-, Erhebungs- und Grob-Planungsprojekte sowie Konzepte und Machbarkeitsstudien zur Realisierung durch Systempartner.
Förderfähige Ausgaben
- Forschungskosten
- Erhebungskosten
- Grobplanungskosten
- Konzeptentwicklung
- Machbarkeitsstudien
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben ausschließlich im Bereich nachhaltiger Mobilität und Transport
- Zumutbare Eigenleistungen müssen erbracht werden
- Förderung darf das unbedingt notwendige Ausmaß nicht übersteigen
- Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit müssen gewährleistet sein
- Abschluss eines schriftlichen Förderübereinkommens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Ansuchen
- Projektbeschreibung
- Gesamtfinanzierungsnachweis/Kostenaufstellung
- Originalrechnungen und Zahlungsbelege
Beschreibung
Im Rahmen des Tiroler Mobilitätsprogramms Tirol werden gezielte Einzelförderungen für nachhaltige Mobilitäts- und Transportprojekte in Gemeinden, Gemeindeverbänden sowie Schulen in Tirol bereitgestellt. Die Zuschüsse decken insbesondere Forschungs-, Erhebungs- und Grob-Planungsprojekte ab und erstrecken sich auf Konzeptentwicklungen sowie Machbarkeitsstudien, die eine spätere Realisierung durch Systempartner:innen ermöglichen. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen, die innovative Ansätze zur Stärkung des Umweltverbundes oder zur Optimierung des Verkehrssystems umsetzen möchten. Die Förderung ist seit dem 1. Jänner 2023 unbefristet verfügbar und kann fortlaufend beantragt werden.
Gefördert werden Einzelvorhaben, die nicht über das reguläre Mobilitätsprogramm abgewickelt werden können und einen deutlichen Mehrwert für Klimaschutz, Energieeffizienz und städtebauliche Infrastruktur bieten. Vorausgesetzt werden Eigenleistungen in zumutbarem Umfang sowie die Einhaltung von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Ein schriftliches Förderübereinkommen bildet die vertragliche Grundlage. Abgedeckt sind Forschungskosten, Erhebungskosten, Grobplanungskosten sowie Ausgaben für Konzeptentwicklung und Machbarkeitsstudien. Zur Antragstellung sind ein schriftliches Ansuchen, eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Gesamtfinanzierungsnachweis mitsamt Kostenaufstellung sowie Originalrechnungen und Zahlungsbelege vorzulegen. Die Förderung richtet sich an Forschungspartner:innen und Systempartner:innen gleichermaßen und eröffnet eine kontinuierliche Möglichkeit, zukunftsweisende Projekte im Bereich nachhaltige Mobilität und Transport voranzutreiben.