ELER 2023-2027: Land- und forstwirtschaftliche Betriebsberatung
Förderung zur Erbringung von land- und forstwirtschaftlicher Betriebsberatung in ganz Österreich im Rahmen des ELER 2023–2027. Antragstellung von 01.01.2024 bis 31.12.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Bereitstellung einer leistungsfähigen, qualitativ hochwertigen, unabhängigen, zielgruppenorientierten und kostengünstigen Land- und forstwirtschaftlichen Betriebsberatung in Österreich, um Betriebe bei Unternehmensführung, Investitionsvorhaben und nachhaltiger Bewirtschaftung zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten (Einheitskostensatz 54,57 € pro Stunde)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Qualitätsmanagementsystem (z. B. ISO 9001) mit elektronischer Leistungserfassung und Dokumentation
- Öffentlich-rechtliche oder gewerberechtliche Befugnis zur Ausübung der Beratungstätigkeit
- Angebot der vorgegebenen Beratungsthemen gemäß Unionsrecht (FAS)
- Fachspezifische Beratungserfahrung in der Land- und Forstwirtschaft und Kenntnisse des österreichischen Beratungsbedarfs
- Bundesweites, flächendeckendes Beratungsangebot mit entsprechender personeller, räumlicher und organisatorischer Ausstattung
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Bewertungskriterien
- Erfüllung der Fördervoraussetzungen
- Punktevergabe anhand festgelegter Auswahlkriterien
Beschreibung
Im Rahmen des ELER 2023–2027 wird die Land- und forstwirtschaftliche Betriebsberatung in ganz Österreich gefördert, um eine hochwertige, unabhängige und zielgruppenorientierte Beratung für Bewirtschafter:innen bereitstellen zu können. Gefördert werden Beratungsanbieter:innen, die über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. ISO 9001) mit elektronischer Leistungserfassung verfügen sowie die öffentlich-rechtliche oder gewerberechtliche Befugnis zur Beratungstätigkeit nachweisen. Das Programm unterstützt fachlich und methodisch-didaktisch qualifizierte Beratungskräfte, deren Leistungen zu Beginn der Förderperiode ab 2024 zu mindestens 50 % und ab 2025 zu mindestens 75 % von entsprechend ausgebildeten Expert:innen erbracht werden. Ziel ist die Begleitung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe bei Fragen zur Unternehmensführung, Investitionsplanung und nachhaltigen Bewirtschaftung in allen Bundesländern von Burgenland bis Vorarlberg.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Personalkosten (Einheitskostensatz von 54,57 € pro Beratungsstunde) mit einer Förderquote zwischen 80 % und 100 %. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ein flächendeckendes, bundesweites Beratungsangebot sicherstellen und mindestens 32 Unterrichtseinheiten methodisch-didaktischer Weiterbildung nachweisen können. Die Auswahlentscheidung basiert auf der Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen sowie einer Punktevergabe nach festgelegten Auswahlkriterien. Die Antragstellung ist vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2027 möglich. Dieses Programm trägt entscheidend dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit ländlicher Betriebe zu stärken und innovative Beratungsprodukte in der Landwirtschaft und Forstwirtschaft voranzutreiben.