ELER 2023-2027: Naturschutz - Burgenland
EU-Länderprogramm ELER 2023-2027 für Naturschutz in Burgenland und Wien: Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes, Förderung von Kooperation und Wissenstransfer. Anträge laufend bis 31.12.2027 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Burgenland und Wien durch Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung wertvoller Lebensräume und Habitate, Unterstützung von Kooperationsprojekten im Naturschutzbereich sowie Wissensvermittlung, Bewusstseinsbildung, Fort- und Weiterbildung.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Planungskosten
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für Investitionen allein zur Erfüllung gesetzlicher Standards
- Kosten ohne unmittelbaren Projektbezug
- Kosten vor 01.01.2023 (außer vorbereitende Maßnahmen bis 6 Monate vor Antrag)
- Eigenleistungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss Ziele der Sonderrichtlinie Naturschutz 2023-2027 einhalten
- Nachweis fachlicher Befähigung und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
- Grundbuchliche Sicherstellung (Dienstbarkeit/Reallast) bei Grunderwerb
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweise fachlicher Befähigung und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
- Grundbuchliche Sicherungsnachweise bei Grunderwerb
- Ö-Cert- oder didaktische Qualifikationsnachweise (bei Wissenstransfer)
Bewertungskriterien
- Beitrag zu Zielen der Sonderrichtlinie
- Qualität und Umsetzbarkeit des Projektplans
- Kosten- und Ressourcen-Effizienz
- Innovations- und Kooperationsgrad
Beschreibung
ELER 2023-2027 Naturschutz in Burgenland & Wien
Im Rahmen des EU-Länderprogramms ELER 2023-2027 unterstützt das Land Burgenland gemeinsam mit Wien Naturschutzvorhaben als 100 %-Zuschuss. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie Interessenverbände und sonstige Vereine. Gefördert werden Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung wertvoller Lebensräume (Maßnahme 73-15), Kooperationen zwischen mindestens zwei Partner:innen im Naturschutz (77-02) und Wissenstransfer in Form von Plänen, Studien, Fort- und Weiterbildungen sowie Bewusstseinsbildung (78-03). Laufende Antragstellung bis 31. Dezember 2027 ermöglicht Projekte mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitions-, Planungs-, Personal- und Sachkosten.
Zielgruppen, Zugangsvoraussetzungen & Auswahl
Ansprechbar ist ein breites Spektrum von Naturschutz- und Umweltakteur:innen – von Gemeinden, Naturschutzbehörden und Forschungseinrichtungen bis zu NGOs und Einzelpersonen, die in Burgenland oder Wien tätig sind. Voraussetzung ist die Einhaltung der Sonderrichtlinie Naturschutz 2023-2027, Nachweis fachlicher Befähigung und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sowie bei Grunderwerb die grundbuchliche Sicherstellung mittels Dienstbarkeit oder Reallast. Für Wissenstransferprojekte sind Ö -Cert- oder methodisch-didaktische Qualifikationsnachweise erforderlich. Die Bewertung erfolgt nach Beitrag zu Richtlinienzielen, Qualität und Umsetzbarkeit der Projektplanung, Kosten- und Ressourceneffizienz sowie Innovations- und Kooperationsgrad. Projektanträge sind über die Digitale Förderplattform der AMA einzureichen. Interessierte Projektpartner:innen sind eingeladen, Fördermöglichkeiten zu prüfen und ihre Vorhaben termingerecht einzubringen.