Zuschuss

ELER 2023-2027: Naturschutz - Burgenland

EU-Länderprogramm ELER 2023-2027 für Naturschutz in Burgenland und Wien: Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes, Förderung von Kooperation und Wissenstransfer. Anträge laufend bis 31.12.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Wien
Förderquote: 100%
Projektstart ab: 01.01.2023
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Förderung von Naturschutzmaßnahmen im Burgenland und Wien durch Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung wertvoller Lebensräume und Habitate, Unterstützung von Kooperationsprojekten im Naturschutzbereich sowie Wissensvermittlung, Bewusstseinsbildung, Fort- und Weiterbildung.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Planungskosten
  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Investitionen allein zur Erfüllung gesetzlicher Standards
  • Kosten ohne unmittelbaren Projektbezug
  • Kosten vor 01.01.2023 (außer vorbereitende Maßnahmen bis 6 Monate vor Antrag)
  • Eigenleistungen
  • Sachkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss Ziele der Sonderrichtlinie Naturschutz 2023-2027 einhalten
  • Nachweis fachlicher Befähigung und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
  • Grundbuchliche Sicherstellung (Dienstbarkeit/Reallast) bei Grunderwerb

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Nachweise fachlicher Befähigung und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit
  4. Grundbuchliche Sicherungsnachweise bei Grunderwerb
  5. Ö-Cert- oder didaktische Qualifikationsnachweise (bei Wissenstransfer)

Bewertungskriterien

  • Beitrag zu Zielen der Sonderrichtlinie
  • Qualität und Umsetzbarkeit des Projektplans
  • Kosten- und Ressourcen-Effizienz
  • Innovations- und Kooperationsgrad

Beschreibung

ELER 2023-2027 Naturschutz in Burgenland & Wien
Im Rahmen des EU-Länderprogramms ELER 2023-2027 unterstützt das Land Burgenland gemeinsam mit Wien Naturschutzvorhaben als 100 %-Zuschuss. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie Interessenverbände und sonstige Vereine. Gefördert werden Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung wertvoller Lebensräume (Maßnahme 73-15), Kooperationen zwischen mindestens zwei Partner:innen im Naturschutz (77-02) und Wissenstransfer in Form von Plänen, Studien, Fort- und Weiterbildungen sowie Bewusstseinsbildung (78-03). Laufende Antragstellung bis 31. Dezember 2027 ermöglicht Projekte mit einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten. Förderfähige Ausgaben umfassen Investitions-, Planungs-, Personal- und Sachkosten.

Zielgruppen, Zugangsvoraussetzungen & Auswahl
Ansprechbar ist ein breites Spektrum von Naturschutz- und Umweltakteur:innen – von Gemeinden, Naturschutzbehörden und Forschungseinrichtungen bis zu NGOs und Einzelpersonen, die in Burgenland oder Wien tätig sind. Voraussetzung ist die Einhaltung der Sonderrichtlinie Naturschutz 2023-2027, Nachweis fachlicher Befähigung und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sowie bei Grunderwerb die grundbuchliche Sicherstellung mittels Dienstbarkeit oder Reallast. Für Wissenstransferprojekte sind Ö -Cert- oder methodisch-didaktische Qualifikationsnachweise erforderlich. Die Bewertung erfolgt nach Beitrag zu Richtlinienzielen, Qualität und Umsetzbarkeit der Projektplanung, Kosten- und Ressourceneffizienz sowie Innovations- und Kooperationsgrad. Projektanträge sind über die Digitale Förderplattform der AMA einzureichen. Interessierte Projektpartner:innen sind eingeladen, Fördermöglichkeiten zu prüfen und ihre Vorhaben termingerecht einzubringen.

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