ELER 2023-2027: Naturschutz – Kärnten
Förderprogramm Naturschutz in Kärnten im Rahmen des ELER 2023–2027 mit den Maßnahmen Investitionen zur Erhaltung des natürlichen Erbes, Zusammenarbeit und Wissenstransfer. Gültig 01.01.2024–31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Nationale Umsetzung des GAP-Strategieplans Österreich 2023–2027 im Bereich Naturschutz zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der biologischen Vielfalt sowie des natürlichen Erbes in Kärnten.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Investitionskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kosten für Investitionen zur Erfüllung gesetzlicher Standards
- Kosten ohne unmittelbaren Projektbezug
- Kosten vor 01.01.2023
- Eigenleistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt im Einklang mit GAP-Strategieplan Österreich 2023–2027 Naturschutz
- Nachweis fachlicher Befähigung (z.B. Ö-Cert) für Fort-/Weiterbildungs- und Beratungsmaßnahmen
- Nachweis wirtschaftlicher Eignung (Bilanzen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen)
- Grundbucheintrag oder Dienstbarkeit bei Grunderwerb
- Einhaltung der Auflagen für studien- und planungsbezogene Maßnahmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über die AMA-DFP
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweise persönlicher und wirtschaftlicher Eignung
- Grundbuchnachweis bei Flächenankauf
- Qualifikationsnachweise (z.B. Ö-Cert)
Bewertungskriterien
- Beitrag zur Zielerreichung gemäß GAP-Strategieplan
- Innovationsgehalt des Projekts
- Naturschutzfachliche Relevanz und Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
ELER 2023–2027: Naturschutz in Kärnten
Ab 1. Jänner 2024 fördert eine länderübergreifend finanzierte Maßnahme in Kärnten gezielt Projekte, die der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der biologischen Vielfalt und des natürlichen Erbes dienen. Gefördert werden Investitionen in wertvolle Lebensräume, kulturlandschaftsprägende Strukturen, invasive Neobiota‐Management sowie der Erwerb und die Sicherung naturschutzfachlich bedeutender Flächen. Zugleich wird die professionelle Entwicklung von Kooperationen unterstützt, die Fachwissen bündeln und innovative Konzepte gemeinsam erarbeiten. Die Förderquote beträgt 100 % der nachgewiesenen Personal-, Sach- und Investitionskosten. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften sowie Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts, die in Kärnten Naturschutzprojekte, Kooperationsvorhaben oder Wissenstransfer‐Maßnahmen umsetzen. Voraussetzung ist die fachliche Eignung (u. a. Ö-Cert) sowie der Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und – bei Flächenankauf – die grundbücherliche Sicherstellung durch Dienstbarkeit oder Eigentumsnachweis. Projekte müssen im Einklang mit dem österreichischen GAP-Strategieplan 2023–2027 stehen und innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden.
Die Auswahl folgt klar definierten Bewertungskriterien: Beitrag zur Zielerreichung des GAP-Plans, Innovationsgrad sowie fachliche Relevanz und Nachhaltigkeit der Naturschutzmaßnahmen. Als förderfähige Kosten gelten Aufwendungen für Personal, Sachmittel und bauliche oder technische Investitionen, nicht jedoch Ausgaben zur Erfüllung gesetzlicher Standards, ungeförderte Vorleistungen oder Kosten vor dem 1. Jänner 2023. Einreichungen erfolgen laufend über die Digitale Förderplattform der AMA; ein Finanzierungs- und Zeitplan sowie eine präzise Projektbeschreibung sind beizulegen. Mit einem Gesamtbudget von 7,26 Mio. € bietet dieses Programm Gelegenheit, regional verankerte Naturschutzvorhaben wirksam zu realisieren und die biologische Vielfalt Kärntens langfristig zu stärken.
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