Zuschuss

ELER 2023-2027: Naturschutz - Niederösterreich

Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes in Niederösterreich im Rahmen des ELER-Strategieplans 2023–2027. Budgetiertes Gesamtvolumen: 22,406 Mio. €.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich
Projektstart ab: 01.01.2023

Förderziel

Umsetzung der im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegten Naturschutzmaßnahmen in Niederösterreich, insbesondere Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes, Zusammenarbeit im Naturschutz sowie Wissenstransfer (Bewusstseinsbildung, Weiterbildung, Beratung, Pläne und Studien).

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung natürlicher Lebensräume
  • Kosten für Wissenstransfer, Weiterbildung und Beratung
  • Erstellung von Plänen und Studien im Naturschutzbereich

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz bzw. Tätigkeit in Niederösterreich
  • Einhaltung der Vorgaben des GAP-Strategieplans 2023-2027

Beschreibung

Die ELER-Förderung Naturschutz für Niederösterreich unterstützt Projekte zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes in der Periode 2023–2027. Mit einem Gesamtbudget von 22,406 Mio. € werden Investitionen in den Ausbau und die Pflege natürlicher Lebensräume, Kooperationen im Naturschutz sowie umfassende Maßnahmen des Wissenstransfers gefördert. Zielsetzung ist die Umsetzung der im GAP-Strategieplan 2023–2027 definierten Naturschutzmaßnahmen, um Biodiversität und Landschaftsqualität nachhaltig zu stärken. Förderberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Tätigkeit in Niederösterreich.

Gefördert werden unter anderem Investitionskosten zur Wiederherstellung natürlicher Lebensräume, Ausgaben für Weiterbildungs- und Beratungsangebote sowie die Erstellung naturschutzfachlicher Pläne und Studien. Antragsstellende wie Landwirt:innen, Umwelt- und Klimaschützende oder kommunale Träger:innen profitieren von einem kontinuierlichen Einreichverfahren bis zum 31. Dezember 2027. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Einhaltung der Vorgaben des GAP-Strategieplans. Durch die Kombination von praxisorientierten Investitionen und gezieltem Wissenstransfer leistet dieses Förderinstrument einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Stärkung naturschutzfachlicher Kompetenzen in Niederösterreich.

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