Zuschuss

ELER 2023-2027: Naturschutz - Wien

ELER-Fördermaßnahmen 2023-2027 im Bereich Naturschutz in Wien: Investitionen, Zusammenarbeit und Wissenstransfer. Antragstellung 01.10.2024–31.12.2027 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Förderquote: 100 %
Projektstart ab: 01.10.2024

Förderziel

Nationale Umsetzung der im GAP-Strategieplan 2023-2027 festgelegten Fördermaßnahmen im Bereich Naturschutz in Wien zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes sowie zur Förderung von Kooperation und Wissenstransfer.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Investitionskosten
  • Planungskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Stiftungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Niederlassung in Österreich
  • Projektausrichtung im Einklang mit naturschutzfachlichen Zielsetzungen
  • Antragstellung im Zeitraum vom 01.10.2024 bis 31.12.2027
  • Für Kooperationsprojekte mindestens zwei Partner*innen
  • Qualitätsnachweis (z.B. Ö-Cert) bei Wissenstransfermaßnahmen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Landesrichtlinie
  4. GAP-Strategieplan
  5. Qualitätsnachweis Ö-Cert

Bewertungskriterien

  • Naturschutzfachlicher Nutzen
  • Innovationsgehalt
  • Kosteneffizienz
  • Erfüllung von Zielvorgaben

Beschreibung

Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2023–2027 fördert das Land Wien gemeinsam mit der Europäischen Union Naturschutzprojekte durch ein breit gefächertes Zuschussprogramm. Die Förderung setzt die im GAP-Strategieplan 2023–2027 festgelegten Maßnahmen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes um. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Interessenverbände und gemeinnützige Organisationen mit Niederlassung in Österreich. Für Investitionen in schützenswerte Lebensräume, Maßnahmen zur Besucherlenkung und Projekte im Bereich Management invasiver Neobiota können 100 % der förderfähigen Ausgaben – Personalkosten, Sachkosten, Investitionskosten und Planungskosten – bezuschusst werden. Die Frist zur Einreichung von Projektanträgen läuft vom 1. Oktober 2024 bis 31. Dezember 2027, Projektstarts sind ab 1. Oktober 2024 möglich.

Darüber hinaus unterstützt das Programm Kooperationen im Natur- und Umweltschutz (mindestens zwei Partner:innen) sowie Wissenstransfer-Maßnahmen, bei denen der Qualitätsnachweis (z. B. Ö-Cert) erbracht werden muss. Anhand verbindlicher Kriterien wie naturschutzfachlichem Nutzen, Innovationsgehalt, Kosteneffizienz und Zielerreichung werden die Förderanträge in einem transparenten Auswahlverfahren bewertet. Die digitale Förderplattform der Agrarmarkt Austria dient als Schnittstelle für Einreichung, Bewilligung, Kontrolle und Auszahlung – optional sind Vorschusszahlungen von bis zu 50 % des genehmigten Zuschusses (max. 150 000 Euro) möglich. Ziel ist es, durch gezielte Investitionen, Kooperation und fachlichen Austausch einen spürbaren Beitrag zur Biodiversität und zum Klimaschutz im Bundesland Wien zu leisten.

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