ELER 2023-2027: Wissenstransfer für außerlandwirtschaftliche Themenfelder (nur BMLUK kofinanziert)
Förderung von fachlicher und persönlicher Fort- und Weiterbildung sowie Information zu außerlandwirtschaftlichen Themenfeldern, kofinanziert vom BMLUK. Gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung des Wissenstransfers für außerlandwirtschaftliche Themenfelder im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023-2027, insbesondere fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung sowie Informationsangebote.
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Siehe Sonderrichtlinie zur ELER-Projektförderung
- Erfüllung der spezifischen Voraussetzungen gemäß GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027
Beschreibung
Das Programm ELER 2023–2027 „Wissenstransfer für außerlandwirtschaftliche Themenfelder“ richtet sich an Akteur:innen aus Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Es fördert fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung sowie Informationsmaßnahmen außerhalb klassischer Agrarbereiche. Als Zuschuss-Förderung, kofinanziert vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz (BMLUK), unterstützt es Bildungs- und Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und Existenzgründer:innen. Das Fördervolumen ist entlang des österreichischen GAP-Strategieplans 2023–2027 unter Maßnahme 78-03 budgetiert und steht von 01.01.2024 bis 31.12.2027 zur Verfügung.
Mit dem Ziel, Wissenstransfer und Innovation in ländlichen Regionen zu stärken, adressiert die Finanzierung Aus- und Weiterbildung, Bildung, Beratung sowie Forschung & Innovation. Projektwerbende aller Rechtsformen können Zuschüsse für Konzeption, Organisation und Durchführung von Schulungen, Workshops sowie Informationskampagnen beantragen. Voraussetzungen sind die Einhaltung der Sonderrichtlinie zur ELER-Projektförderung und der Vorgaben des GAP-Strategieplans Österreich 2023–2027. Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform der Agrarmarkt Austria. Interessierte Projektträger:innen sollten die formalen Fördervoraussetzungen prüfen und bis spätestens 31.12.2027 einen vollständigen Förderantrag einreichen, um ihren Beitrag zu einer nachhaltigen regionalen Entwicklung zu leisten.
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