Zuschuss

ELER 2023-2027: Wissenstransfer für außerlandwirtschaftliche Themenfelder (nur BMLUK kofinanziert)

Förderung von fachlicher und persönlicher Fort- und Weiterbildung sowie Information zu außerlandwirtschaftlichen Themenfeldern, kofinanziert vom BMLUK. Gültig von 01.01.2024 bis 31.12.2027.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.12.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien

Förderziel

Unterstützung des Wissenstransfers für außerlandwirtschaftliche Themenfelder im Rahmen des österreichischen GAP-Strategieplans 2023-2027, insbesondere fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung sowie Informationsangebote.

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Siehe Sonderrichtlinie zur ELER-Projektförderung
  • Erfüllung der spezifischen Voraussetzungen gemäß GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027

Beschreibung

Das Programm ELER 2023–2027 „Wissenstransfer für außerlandwirtschaftliche Themenfelder“ richtet sich an Akteur:innen aus Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Es fördert fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung sowie Informationsmaßnahmen außerhalb klassischer Agrarbereiche. Als Zuschuss-Förderung, kofinanziert vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz (BMLUK), unterstützt es Bildungs- und Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und Existenzgründer:innen. Das Fördervolumen ist entlang des österreichischen GAP-Strategieplans 2023–2027 unter Maßnahme 78-03 budgetiert und steht von 01.01.2024 bis 31.12.2027 zur Verfügung.

Mit dem Ziel, Wissenstransfer und Innovation in ländlichen Regionen zu stärken, adressiert die Finanzierung Aus- und Weiterbildung, Bildung, Beratung sowie Forschung & Innovation. Projektwerbende aller Rechtsformen können Zuschüsse für Konzeption, Organisation und Durchführung von Schulungen, Workshops sowie Informationskampagnen beantragen. Voraussetzungen sind die Einhaltung der Sonderrichtlinie zur ELER-Projektförderung und der Vorgaben des GAP-Strategieplans Österreich 2023–2027. Die Antragstellung erfolgt über die Digitale Förderplattform der Agrarmarkt Austria. Interessierte Projektträger:innen sollten die formalen Fördervoraussetzungen prüfen und bis spätestens 31.12.2027 einen vollständigen Förderantrag einreichen, um ihren Beitrag zu einer nachhaltigen regionalen Entwicklung zu leisten.

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