ELER 2023-2027: Zusammenarbeit (nur BMLUK kofinanzierte Interventionen)
Förderung von Kooperationen zwischen Akteurinnen und Akteuren der Land- und Forstwirtschaft sowie verwandten Sektoren in neun österreichischen Bundesländern im Rahmen des GAP-Strategieplans 2023–2027. Anträge sind laufend möglich, Projektlaufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung und Förderung von Kooperationen zwischen Akteurinnen und Akteuren der Land- und Forstwirtschaft, der Nahrungsmittelversorgungskette, des Sozial-, Gesundheits- und Veterinärwesens, der holzbasierten Wertschöpfungskette, des Tourismus sowie im Natur- und Umweltschutz zur Entwicklung gemeinsamer Management-, Innovations- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen über einen Zeitraum von bis zu vier Jahren mit Möglichkeit der Verlängerung.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Managementaufwendungen
- Aufbau gemeinsamer Arbeitsabläufe und Nutzung von Ressourcen
- Investitionen in IT-Infrastruktur
- Entwicklung von Studien, Strategien und Konzepten
- Öffentlichkeitsarbeit und PR
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte mit ausschließlich Forschungseinrichtungen
- Erzeugnisse der Aquakultur und Fischerei über 10%
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Genossenschaften
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mindestens zwei Kooperationspartner:innen
- Kooperation muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen
- Neue Kooperationen oder neue Tätigkeiten vorhandener Kooperationen
- Schriftlicher Kooperationsvertrag bei Personenvereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit
- Konkretes Projektziel muss vorhanden sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kooperationsvertrag
- Finanzierungsplan
- Lebenslauf Koordinationspartner
Bewertungskriterien
- Punktbasierte Auswahl durch Gremium
- Erfüllung der Fördervoraussetzungen
Beschreibung
Das ELER-Programm „Zusammenarbeit“ fördert Kooperationsprojekte zwischen Akteur:innen aus der Land- und Forstwirtschaft und verwandten Bereichen in allen neun Bundesländern sowie Wien. Ziel ist es, gemeinsame Management-, Innovations- und Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen aufzubauen oder zu erweitern. Kooperationsverbünde müssen aus mindestens zwei Partner:innen bestehen, etwa natürliche oder juristische Personen, Genossenschaften oder Personenvereinigungen. Gefördert werden sowohl neu gegründete Kooperationen als auch bestehende Zusammenschlüsse mit neuen Arbeitspaketen. Die Einreichung von Anträgen ist fortlaufend bis Ende 2027 möglich, die Projektlaufzeit erstreckt sich über bis zu 48 Monate, mit Option auf Verlängerung nach positiver Zwischenbewertung.
Gefördert werden Personal- und Managementkosten, Maßnahmen zur gemeinsamen Ressourcennutzung, IT-Infrastruktur, Studien- und Konzeptentwicklungen sowie Öffentlichkeitsarbeit einschließlich PR, Tagungen, Workshops und Exkursionen. Ebenso zählen Vermarktungs- und Absatzfördermaßnahmen zum förderfähigen Aufwand. Die Förderquote beträgt 80 %, in Ausnahmefällen bis 100 %. Ausgeschlossen sind Projekte, die ausschließlich Forschungseinrichtungen umfassen oder deren Anteil an Aquakultur- und Fischereierzeugnissen über 10 % liegt. Die Auswahl erfolgt punktbasiert durch ein Gremium, wobei zwingend schriftliche Kooperationsverträge und konkrete Projektziele nachzuweisen sind. Für die Antragstellung werden Projektbeschreibung, Kooperationsvertrag, Finanzierungsplan und Lebenslauf der Koordinationspartner:innen benötigt. Das Programm leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung ländlicher Entwicklungsstrukturen und fördert Innovation, Ressourceneffizienz sowie den Umwelt- und Klimaschutz im ländlichen Raum.
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