Zuschuss

ELER / PFEIL Förderung – Stadt Nordenham

Informationsseite der Stadt Nordenham zur ELER-/PFEIL-Förderung (EU-/Landesförderung im ländlichen Raum) mit Verwaltung und Abwicklung über die Kommune.

Infrastruktur Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen

Förderziel

Förderung von baulichen Maßnahmen im ländlichen Raum, insbesondere Ausbau und Verbesserung ländlicher Wege zur Erschließung land‐ und forstwirtschaftlicher Flächen sowie Dorfentwicklungsmaßnahmen einschließlich Gehweg‐ und Infrastrukturmaßnahmen.

Förderfähige Ausgaben

  • Baukosten für Wege‐ und Straßenbau
  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Naturschutz
  • Gehwegausbau und Infrastrukturarbeiten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahme im ländlichen Raum
  • Zustimmung und Abwicklung über die Kommune
  • Einbindung in ELER‐ oder PFEIL‐Fördersatzung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderantrag
  2. Lageplan
  3. Kostenvoranschlag

Beschreibung

Die ELER-/PFEIL-Förderung in der Region Niedersachsen unterstützt gezielt bauliche Maßnahmen im ländlichen Raum und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erschließung und Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie zu Dorfentwicklungsprojekten. Gefördert werden u. a. der Ausbau und die Verbreiterung ländlicher Wege, erforderliche Brückenbauten und Ausgleichs- sowie Ersatzmaßnahmen im Naturschutz. Ebenso zählen Gehwegausbauten und grundlegende Infrastrukturarbeiten in Dorfgemeinschaften dazu. Als Zuschuss fördert das Programm private Grundstückseigentümer:innen, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Kommunen und Gemeinden, die ihre ländlichen Strukturen zukunftsfähig gestalten möchten. Die beantragten Maßnahmen sollen in die ELER- oder PFEIL-Fördersatzung eingegliedert sein und werden über die zuständige Kommune verwaltet und abgewickelt.

Für eine erfolgreiche Antragstellung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Die Maßnahme muss in einem ausgewiesenen ländlichen Gebiet liegen, die Zustimmung und administrative Abwicklung erfolgt über die Kommune, und die Projektidee muss in die ELER- bzw. PFEIL-Förderrichtlinien eingebunden sein. Förderfähige Ausgaben umfassen Baukosten für Wege- und Straßenbau, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Naturschutz sowie Gehwegausbau und weitere Infrastrukturarbeiten. Erforderliche Unterlagen sind ein vollständig ausgefüllter Förderantrag, ein aktueller Lageplan sowie ein detaillierter Kostenvoranschlag. Da Anträge fortlaufend bei der Stadtverwaltung eingereicht werden können, eröffnet sich für potenzielle Teilnehmer:innen eine flexible Möglichkeit, ihre Projekte zeitnah zu realisieren. Interessierte erhalten weiterführende Informationen und Unterstützung direkt bei der kommunalen Förderstelle.

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