Zuschuss

Elternbildung

Förderung von Projekten der Elternbildung zur praxisnahen Unterstützung der familialen Erziehung in Österreich. Anträge jederzeit online möglich.

Bildung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Gefördert werden Projekte der Elternbildung zur praxisnahen Unterstützung der familialen Erziehung (Eltern-Kind-Gruppen, Seminare etc.) sowie zu Erziehungsthemen wie Entwicklung des Kindes, Erziehungsziele, Beziehung und Kommunikation.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorlage von Originalrechnungen und zugehörigen Zahlungsbestätigungen über die Verwendung der gewährten Fördermittel
  • Vorlage des Projektberichtes über die geförderten Leistungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen
  2. Projektbericht

Beschreibung

Das Programm zur Elternbildung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen in Österreich bei der Umsetzung praxisorientierter Projekte zur Stärkung der familialen Erziehung. Gefördert werden insbesondere Eltern-Kind-Gruppen, Seminare und Workshops, die sich mit zentralen Erziehungsthemen wie kindlicher Entwicklung, Erziehungszielen und -stilen sowie Beziehungsgestaltung und Kommunikation befassen. Mit einem jährlichen Gesamtvolumen von 1,65 Mio. Euro bietet die Förderung kontinuierlich Zuschüsse für innovative und niedrigschwellige Angebote, die auf die vielfältigen Bedürfnisse von Eltern, Alleinerziehenden, Großeltern, Stiefelpartner:innen, Eltern mit behinderten Kindern und Familien mit interkulturellem Hintergrund eingehen. Eine Antragstellung ist jederzeit online möglich, sodass zeitnahe Projektstarts gewährleistet werden können.

Zur Antragsstellung ist die Vorlage von Originalrechnungen und zugehörigen Zahlungsbestätigungen über die Verwendung der Fördermittel sowie ein abschließender Projektbericht erforderlich. Die Vergabe erfolgt auf Basis des § 39c Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und zielt auf die Schaffung nachhaltiger Strukturen für ein harmonisches und gewaltfreies Familienleben. Durch die enge Begleitung durch die Sektion VI – Familie und Jugend im Bundeskanzleramt werden Bewerber:innen bei der Einhaltung der formalen Vorgaben unterstützt und erhalten professionelle Beratung zu Verwaltungs- und Abrechnungsfragen. Potenzialträger:innen erhalten so nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch fachliche Impulse, um die Erziehungsqualität und das Miteinander in ihren Zielgruppen spürbar zu verbessern.

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