Emsfonds der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung
Zweckgebundene Förderung zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation im Ems-Dollart-Gebiet mit Fokus auf Erhalt und Entwicklung wertgebender Arten und Lebensräume. Anträge sind laufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation im Ems-Dollart-Gebiet mit Schwerpunkt auf der Erhaltung und Entwicklung wertgebender Arten und Lebensräume.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Lage im niedersächsischen Fördergebiet der Emsfonds-Kulisse
- Messbarer Beitrag zur Erhaltung und Entwicklung wertgebender Arten und Lebensräume
- Projektrelevanz für die ökologische Leitlinie der Ems
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Einverständniserklärungen des Flächeneigentümers
Bewertungskriterien
- Beitrag zur ökologischen Leitlinie der Ems
- Umsetzung von Natura-2000-Zielen
- Messbarkeit der Projektergebnisse
Beschreibung
Der Emsfonds der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung stellt ein zweckgebundenes Sondervermögen dar, das gezielt zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation im Ems-Dollart-Gebiet eingesetzt wird. Gefördert werden ausschließlich steuerbegünstigte, gemeinnützige Körperschaften (z. B. Vereine, Stiftungen, gGmbH) sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen, Bildungseinrichtungen) mit Sitz oder Projektstandort in Niedersachsen. Im Zentrum steht die Erhaltung und Entwicklung wertgebender Arten und Lebensräume entlang der Ems – von tidebeeinflussten Süß- und Brackwasserzonen bis hin zu Vordeichflächen und Altarmen. Vorrangig unterstützt das Programm Maßnahmen, die unmittelbar und messbar zur Umsetzung von Natura-2000-Zielen beitragen und eine langfristige Verbesserung von Gewässergüte, Habitatstruktur und Artenvielfalt bewirken.
Projekte müssen einen messbaren Beitrag gemäß ökologischer Leitlinie der Ems leisten und liegen innerhalb der ausgewiesenen Förderkulisse. Als Zuschuss gefördert werden Planungs-, Umsetzungs- und Monitoringmaßnahmen, die sowohl Schwebstoffreduktion und Wiederansiedlung ästuartypischer Arten als auch Gewässerrenaturierung und Habitatvernetzung umfassen. Die Entscheidung erfolgt laufend, wobei Anträge bis 5.000 € vier Wochen vor Projektbeginn einzureichen sind, für höhere Summen gelten längere Fristen und Gremienentscheidungen. Für die Antragstellung werden erforderliche Unterlagen wie Antragsformular, Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie Einverständniserklärungen des Flächeneigentümers benötigt. Die Stiftung bewertet die Relevanz für die ökologische Leitlinie der Ems, die Umsetzbarkeit von Natura-2000-Zielen und die Messbarkeit der Ergebnisse, um eine nachhaltige Förderung von Natur- und Gewässerschutzprojekten im niedersächsischen Emsgebiet zu gewährleisten.
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