Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)
Das Land Hessen fördert energieeffiziente Investitionen und Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des HEG mit Zuschüssen von 30 % bis 100 %. Ansprechpartner ist die WIBank; Anträge sind vor Vorhabensbeginn einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm unterstützt Vorhaben zur Umsetzung der Ziele des Hessischen Energiegesetzes (HEG) in Hessen. Gefördert werden investive kommunale Maßnahmen (§ 3 HEG), Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien (§ 5 HEG), innovative Energietechnologien (§ 6 HEG), kommunale Energiekonzepte und -pläne (§ 7 HEG), Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen (§ 8 HEG) sowie integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftlicher Antrag vor Vorhabensbeginn
- Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen worden sein
- Für die Maßnahme dürfen keine weiteren Landesmittel Hessen eingesetzt werden
- Vergaberechtliche Bestimmungen einhalten
- Programmspezifische Mindestkosten erreichen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Antrag
- Antragsformular nach HEG-Richtlinie
- KMU-Selbsterklärung
Beschreibung
Das Programm „Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG)“ setzt auf die ambitionierten Klimaschutzziele Hessens und unterstützt energieeffiziente Investitionen sowie Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Gefördert werden unter anderem investive kommunale Maßnahmen, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien, innovative Energietechnologien sowie kommunale Energiekonzepte, Energieeffizienzpläne und integrierte Quartierskonzepte nach den §§ 3–8 HEG. Mit Zuschussquoten von 30 % bis zu 100 % lassen sich bedeutende Vorhaben in den Handlungsfeldern Klimaschutz, Smart Cities & Regionen und Digitalisierung realisieren. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ist als Durchführende Stelle für die Bewilligung zuständig; Anträge müssen vor Vorhabensbeginn eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften sowie Zusammenschlüsse kommunaler Träger und Energiedienstleister:innen, wobei Unternehmen den KMU-Definitionen genügen müssen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein schriftlicher Antrag, der vor Start des Vorhabens gestellt wird, sowie der Nachweis, dass keine weiteren Landesmittel Hessen eingesetzt werden. Vergaberechtliche Vorgaben sind einzuhalten, und es müssen programmspezifische Mindestkosten erreicht werden. Geförderte Projekte müssen im Land Hessen umgesetzt werden. Zur Antragseinreichung sind das ausgefüllte Antragsformular nach HEG-Richtlinie, eine KMU-Selbsterklärung sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen vorzulegen. Die Förderinitiative bietet fortlaufende Möglichkeiten, um innovative Energiekonzepte zukunftsfähig zu gestalten und die Energiewende in Hessen aktiv voranzubringen.
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