Energie vom Land – Bioenergie
Zinsverbilligtes Darlehen für Investitionen in Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Bioenergie in Baden-Württemberg. Finanzierungsvolumen bis 10 Mio. € pro Unternehmen und Jahr, 100 % förderfähig.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung dient der Investition in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Bioenergie aus nachwachsenden Rohstoffen, einschließlich tätiger Beteiligungen an Bioenergieunternehmen sowie Aufbau von Speichern und Verteilungsnetzen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Anlagen und Infrastruktur
- Kaufpreis für Gesellschaftsanteile
Nicht förderfähige Ausgaben
- Unternehmen in Schwierigkeiten
- Alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen
- Umschuldungen
- Anlagen zur ausschließlichen Eigennutzung (Inselanlagen)
- Vorhaben, die den Ausschlusskriterien der Landwirtschaftlichen Rentenbank entsprechen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- KMU der Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien gemäß EU-Definition
- Investitionsort in Baden-Württemberg
- Erzeugung erneuerbarer Energien aus nachhaltigen Biomasse-Brennstoffen
- Bei tätigen Beteiligungen: Unternehmer aus landwirtschaftlicher Primärproduktion, Forst- und Fischwirtschaft oder Agrar- und Ernährungswirtschaft mit aktiver Geschäftsführung im Energieunternehmen
- Förderfähig sind Speicher- und Verteilungsanlagen, sofern die Erzeugung in den Programmen Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser bzw. Bioenergie förderfähig ist
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Programmmerkblatt
- Produktinformationsblatt
- Nachweis zur KMU-Eigenschaft
- Investitions- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Das Programm Energie vom Land – Bioenergie stellt in Baden-Württemberg zinsverbilligte Darlehen für Unternehmen bereit, die in den Bereichen Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Bioenergie aus nachhaltiger Biomasse investieren. Dabei werden Investitionskosten für Anlagen wie Biogasanlagen, Biomethananlagen oder Holzvergasungsanlagen ebenso gefördert wie der Aufbau von Speichern und regionalen Verteilungsnetzen. Pro Unternehmen und Jahr kann eine Finanzierung von bis zu 10 Mio. EUR in Anspruch genommen werden, wobei eine Förderquote von 100 % der förderfähigen Ausgaben möglich ist. Ziel ist die Stärkung klimafreundlicher Energieerzeugung und die Erweiterung dezentraler Strukturen zur regionalen Wertschöpfung in ländlichen Räumen.
Förderberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition mit Investitionsvorhaben in Baden-Württemberg, die erneuerbare Energien aus nachwachsenden Rohstoffbrennstoffen erzeugen, speichern oder verteilen. Tätige Beteiligungen an Bioenergieunternehmen sind ebenfalls förderfähig, sofern die Geschäftsführung durch Unternehmer:innen aus der landwirtschaftlichen Primärproduktion, Forst- oder Fischwirtschaft bzw. Agrar- und Ernährungswirtschaft erfolgt. Anlagen, die bereits EEG- oder KWKG-Förderungen erhalten, werden nur zu beihilfefreien Konditionen unterstützt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, reine Übernahmen von Unternehmensanteilen, Umschuldungen sowie Inselanlagen. Die Antragstellung ist jederzeit über eine Hausbank möglich und erfordert unter anderem den Förderantrag, das Programmmerkblatt, einen Investitions- und Finanzierungsplan sowie den Nachweis zur KMU-Eigenschaft.