Zuschuss

Energieeffiziente Krankenanstalten und Rehakliniken

Förderung gesamthafter Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Krankenanstalten und Rehakliniken in Österreich mit bis zu 50 % Förderquote. Laufende Einreichung bis 31.12.2050.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03.2024
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: KMU bis Großunternehmen
Förderquote: 30% - 50%
Projektstart ab: 01.03.2024

Förderziel

Gefördert werden gesamthafte Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Krankenanstalten und Rehakliniken, darunter thermische Sanierung, Optimierung der Wärme-, Dampf-, Brauchwasser- und Kälteversorgung sowie weitere Energieeffizienzmaßnahmen wie Beleuchtung, Lüftungsanlagen und Installation klimafreundlicher Heizungssysteme.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionsmehrkosten für Energieeffizienzmaßnahmen
  • Planungskosten
  • Montagekosten
  • Material- und Anlagenteile (z.B. Pumpen, Leuchten, Kälteanlagen)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Medizinische Geräte
  • Zubauten zur Erweiterung der Bettenkapazität
  • Mobilitätsmaßnahmen
  • Personal-Eigenleistungen

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung vor erster rechtsverbindlicher Bestellung bzw. Baubeginn
  • Vorlage eines Gesamtenergiekonzepts (z.B. Beratungsbericht „klimafreundliche Gesundheitseinrichtungen“)
  • Überwiegende Nutzung als Krankenanstalt/Rehaklinik
  • Erreichung von mindestens 30 % Energieeinsparung bzw. 250 MWh/Jahr Einsparung
  • Nutzung als Krankenanstalt/Rehaklinik für mindestens 10 Jahre

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Gesamtenergiekonzept
  2. Technisches Datenblatt
  3. Energieausweise
  4. Bericht des Kreditinstituts
  5. Detaillierte Kostenaufstellung und Energieeinsparungsberechnung
  6. Bestätigung Ökostrombezug
  7. Produktdatenblätter
  8. Angebote/Kostenvoranschläge

Bewertungskriterien

  • Energieeinsparungshöhe
  • Umweltwirksamkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Planungsqualität

Beschreibung

Energieeffiziente Krankenanstalten und Rehakliniken fördert bundesweit umfassende Verbesserungen zur Senkung des Energieverbrauchs in österreichischen Gesundheitseinrichtungen. Mit einem Investitionskostenzuschuss von bis zu 50 % werden thermische Sanierungen, die Optimierung von Wärme-, Dampf-, Brauchwasser- und Kälteversorgung sowie weitere Energieeffizienzmaßnahmen (beispielsweise Beleuchtung, Lüftungsanlagen, Pumpen oder Steuerungstechnik) unterstützt. Die Förderquote richtet sich nach dem Status der Antragstellenden: Gemeinnützige Kliniken erhalten 50 %, KMU bis 50 %, mittlere Unternehmen 40 % und Großunternehmen 30 % der förderfähigen Mehrkosten. Eine Einreichung ist fortlaufend möglich und läuft bis spätestens 31. Dezember 2050.

Berechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Krankenanstalten oder Rehakliniken nach dem KAKuG betreiben oder besitzen. Voraussetzung für eine Zusage ist ein vorzeitiger Förderantrag vor Baubeginn beziehungsweise Bestellung, die Vorlage eines Gesamtenergiekonzepts sowie der Nachweis einer Energieeinsparung von mindestens 30 % beziehungsweise 250 MWh pro Jahr. Ebenfalls erforderlich ist die Betriebsnutzung als Krankenhaus oder Rehaklinik über mindestens zehn Jahre. Förderfähig sind Investitionsmehrkosten, Planungskosten, Montagekosten und technische Komponenten. Zu den förderfähigen Heizungssystemen zählen hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse, Holzpellets- und Hackgutkessel, Wärmepumpen sowie in Kombination thermische Solaranlagen. Ausgenommen sind Medizinprodukte, Zubauten für Bettenausbau, Mobilitätsmaßnahmen und Personal-Eigenleistungen. Die Auswahl erfolgt auf Basis der Energieeinsparungshöhe, Umweltwirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Planungsqualität, die Prüfung durch die KPC in Abstimmung mit der Umweltförderungskommission findet mehrmals jährlich statt. Detaillierte Unterlagen wie Energieausweise, Kostenvoranschläge und Datenblätter sind im Online-Antrag bei der KPC einzureichen.

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