Energieeffizienz Brandenburg (2024)
Förderung energetischer Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse in Brandenburg mit bis zu 27,5 % Zuschuss für KMU und Stadtwerke. Anträge bis 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der aus einem vorab durchgeführten Energieaudit ermittelten und empfohlenen energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen in Brandenburg zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Anlagen und Ausrüstung
- Planungs- und Ingenieurleistungen
- Installations- und Montagekosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Eigenleistungen
- Leistungen verflochtener Unternehmen
- Grundstückskosten
- Fahrzeuge mit Verkehrszulassung
- Gebrauchte Wirtschaftsgüter
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247 oder Nachweis eines zertifizierten Energie-/Umweltmanagementsystems
- Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 €
- Relative Mindesteinsparung von 15 % Endenergieverbrauch oder CO₂
- Absolute Mindesteinsparung von 5 t CO₂ pro Jahr
- Amortisationszeit von mindestens 3 Jahren
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Energieauditbericht (DIN EN 16247)
- Nachweis Zertifizierung Energie-/Umweltmanagementsystem
- Berechnung der energierelevanten Indikatoren
- Nachweis öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
- Grundbuchauszug oder Mietvertrag
- Angaben zum Unternehmen (KMU-Bewertung)
- Berechnungsbogen A und B
- Beteiligungsorganigramm
- Anlage Auftraggebereigenschaft (falls erforderlich)
- Vollmacht (falls erforderlich)
Bewertungskriterien
- Energieeinsparungspotenzial
- CO₂-Minderung
- Wirtschaftlichkeitsbewertung
- Innovationsgehalt
- Relevanz für KMU
Beschreibung
Energieeffizienz Brandenburg (2024) fördert die energetische Modernisierung gewerblicher und industrieller Anlagen sowie Prozesse im Land Brandenburg. Im Mittelpunkt stehen Maßnahmen, die im Rahmen eines Energieaudits nach DIN EN 16247 ermittelt wurden oder auf einem zertifizierten Energie-/Umweltmanagementsystem basieren. Förderfähig sind Investitionskosten ab 50 000 EUR, Planungs- und Ingenieurleistungen sowie Installations- und Montagekosten. Die Maßnahmen müssen eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs um mindestens 15 % und eine jährliche Mindesteinsparung von 5 t CO₂-Äquivalenten bewirken. Nicht förderfähig sind Leasing- sowie Mietkosten, Fahrzeuge mit Verkehrszulassung, gebrauchte Wirtschaftsgüter und Finanzierungskosten. Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Quote von 15 bis 27,5 % und einem Zuschuss von bis zu 1 200 EUR je eingesparter Tonne CO₂-Äquivalent. Die Richtlinie trat am 9. Mai 2024 in Kraft; Anträge können bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden. Der Projektzeitraum beträgt maximal 18 Monate.
Adressiert werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie kommunale Energieversorgungsunternehmen (Stadtwerke) mit Sitz oder Niederlassung in Brandenburg. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien Energieeinsparungspotenzial, CO₂-Minderung, Wirtschaftlichkeit, Innovationsgehalt und Relevanz für KMU. Zur Antragstellung sind unter anderem der Audit- oder Managementsystembericht, Energieindikator-Berechnungen, öffentlich-rechtliche Genehmigungen sowie Eigentumsnachweise einzureichen. Die Bewilligung und Auszahlung erfolgen über das ILB-Kundenportal, gefordert sind Transparenz- und Kommunikationsmaßnahmen gemäß EFRE/Vergaberichtlinien. Das Förderprogramm unterstützt das Ziel, den Energieverbrauch zu senken, CO₂-Emissionen zu reduzieren und die Klimaneutralität Brandenburgs bis 2050 voranzutreiben.
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