Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne
Förderung von Studien zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien durch fachkundige Dritte in Bayern für kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Projektträger Bayern zu stellen.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Bayern unterstützt kommunale Gebietskörperschaften und Unternehmen bei der Erstellung von kommunalen und interkommunalen Energienutzungsplänen, der Umsetzungsbegleitung von Maßnahmen sowie liegenschaftsbezogenen Energiekonzepten durch fachkundige Dritte als Entscheidungsgrundlage für Investitionen zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und verstärktem Einsatz erneuerbarer Energien.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten für fachkundige Dritte (Gutachterleistungen)
- Planungs- und Beratungskosten
- Machbarkeitsstudien
- Umsetzungsbegleitung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kommunale Wärmepläne im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes
- Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Recht
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Kommunale Gebietskörperschaften mit Sitz im Freistaat Bayern
- Für Energiekonzepte: Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
- Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit im Freistaat Bayern
- Vorhaben muss Effizienzsteigerung, Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien auf dem Gebiet des Freistaats Bayern untersuchen
- Energiekonzepte müssen als Entscheidungsgrundlage für Investitionen konkrete Dimensionierungs- und Wirtschaftlichkeitsangaben enthalten
- Mehr anzeigen
Beschreibung
Das Programm fördert kommunale und interkommunale Energienutzungspläne sowie liegenschaftsbezogene Energiekonzepte durch fachkundige Dritte. Ziel ist die Erstellung fundierter Studien zur Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und Nutzung erneuerbarer Energien, die als Entscheidungsgrundlage für zukünftige Investitionen dienen. Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern sowie Träger kirchlicher und gemeinnütziger Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit. Zuschüsse decken 40 % bis 70 % der förderfähigen Ausgaben ab, darunter Gutachter- und Beratungskosten, Machbarkeitsstudien und Umsetzungsbegleitung. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 € je Energiekonzept, bei kommunalen und interkommunalen Plänen bis zu 70 % der Ausgaben. Ein zusätzlicher Bonus von bis zu 10 % ist im Schwerpunkt erneuerbarer Wasserstoff oder Wärmenetze möglich.
Als Entscheidungsgrundlage müssen Konzepte konkrete Dimensionierungs- und Wirtschaftlichkeitsangaben enthalten, während Energienutzungspläne technische, finanzielle und infrastrukturelle Empfehlungen für ausgewählte Maßnahmen bereitstellen. Eine Umsetzungsbegleitung wird gewährt, sofern vor Ort kein fachlich geeignetes Personal vorhanden ist. Ausgeschlossen sind Wärmepläne nach dem Wärmeplanungsgesetz und Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Recht. Anträge können jederzeit vor Projektbeginn beim Projektträger Bayern über das elektronische Verfahren ELAN-FIPS eingereicht werden. Das Angebot bietet Interessent:innen eine nachhaltige Grundlage, um Energieeffizienz und Klimaschutz in Bayern zielgerichtet voranzutreiben.