Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne
Förderprogramm des Freistaats Bayern zur Erstellung von kommunalen Energiekonzepten und Energienutzungsplänen für Städte und Gemeinden. Einreichung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Analyse, Planung und Entwicklung von integrierten Energiekonzepten sowie kommunalen Energienutzungsplänen, um die Energieeffizienz zu steigern, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene zu erreichen.
Förderfähige Ausgaben
- Erstellung von kommunalen Energiekonzepten
- Erarbeitung von Energienutzungsplänen
- Gutachter- und Planungsleistungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz bzw. Wirkungsstätte in Bayern
- Einreichung durch Kommune oder kommunales Unternehmen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Kostenschätzung
Beschreibung
Das bayerische Förderprogramm „Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne“ unterstützt öffentliche Einrichtungen bei der Erstellung und Fortschreibung integrativer Energiekonzepte sowie Energienutzungspläne auf kommunaler Ebene. Ziel ist es, die Energieeffizienz in Städten, Gemeinden und Landkreisen zu erhöhen, den Anteil erneuerbarer Energien vor Ort auszubauen und damit aktiv zur Erreichung kommunaler Klimaschutzziele beizutragen. Eine kontinuierliche Antragstellung ermöglicht eine flexible Projektplanung – eine Einreichung kann jederzeit durch die Kommune oder entsprechende kommunale Unternehmen erfolgen. Voraussetzung ist der Sitz beziehungsweise die Wirkungsstätte in Bayern, um die Fördermittel sinnvoll in die regionale Entwicklung einzubinden.
Gefördert werden unter anderem Gutachter- und Planungsleistungen, die maßgeschneiderte Analyse bestehender Energiestrukturen sowie die konkrete Ausarbeitung von Energiekonzepten und -nutzungsplänen. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Kosten für externe Expert:innen, Projektbeschreibungen und detaillierte Kostenschätzungen. Für die Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular, eine fundierte Projektbeschreibung sowie eine nachvollziehbare Kostenschätzung erforderlich. Die Vergabe erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, betreut vom Projektträger Bayern der Bayern Innovativ GmbH. Dieser begleitet Teilnehmer:innen von der Antragseinreichung bis zum erfolgreichen Abschluss und sorgt für eine kompetente Beratung im gesamten Förderprozess. Mit diesem Programm können Kommunen in Bayern ihre Energiezukunft aktiv und nachhaltig gestalten.
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