Zuschuss

Energiesparmaßnahmen Gemeinden

Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien und Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich für Kärntner Gemeinden (LED-Beleuchtung, Dämmungen, Fenstertausch, Heizungsanlagen). Anträge laufend möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten

Förderziel

Sicherstellung von Investitionen in Kärnten im Bereich Erneuerbare Energien und der Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich durch finanzielle Zuschüsse an Gemeinden und gemeindebeteiligte juristische Personen.

Förderfähige Ausgaben

  • LED-Straßenbeleuchtungen
  • LED-Innenbeleuchtungen bei öffentlich genutzten Gebäuden
  • Fenstertausch bei öffentlich genutzten Gebäuden
  • Dämmungen bei öffentlich genutzten Gebäuden
  • Heizungsanlagen bei öffentlich genutzten Gebäuden

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in einer Gemeinde in Kärnten
  • Juristische Person mit mehrheitlicher Gemeindebeteiligung bei gemeindeübergreifenden Vorhaben
  • Vorhaben im Bereich Erneuerbare Energien und Energieeffizienz im öffentlichen Bereich

Beschreibung

Die Förderung „Energiesparmaßnahmen Gemeinden“ unterstützt Kärntner Gemeinden sowie juristische Personen mit mehrheitlicher Gemeindebeteiligung bei gemeindeübergreifenden Projekten, um Investitionen in erneuerbare Energien und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im öffentlichen Bereich voranzutreiben. Gefördert werden insbesondere Investitionen in LED-Straßen- und Innenbeleuchtungen, den Austausch von Fenstern, Dämmmaßnahmen und den Einbau moderner Heizungsanlagen in öffentlich genutzten Gebäuden. Ziel ist es, mithilfe finanzieller Zuschüsse die regionale Wertschöpfung zu stärken, den CO₂-Ausstoß nachhaltig zu senken und zukunftsweisende Technologien im Gemeindebereich zu etablieren. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine kontinuierliche Förderung sichergestellt ist.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Sitz oder die Tätigkeit in einer Kärntner Gemeinde sowie – bei gemeindeübergreifenden Vorhaben – eine juristische Person mit mehrheitlicher Gemeindebeteiligung. Die Fördersätze orientieren sich an den Vorgaben der jeweiligen Bundes- oder EU-Richtlinien und werden als Landeszuschuss gewährt. Durch die Fokussierung auf energetische Sanierungen und erneuerbare Energien leistet das Programm einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion von Betriebskosten in öffentlichen Einrichtungen. Gemeinden und gemeindebeteiligte Organisationen erhalten auf diese Weise nachhaltige Unterstützung, um innovative Energieprojekte rasch und effizient umzusetzen und langfristig von den Einsparungen zu profitieren.

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