Energy EFRE.Invest | GU
Förderung von betrieblichen Investitionen in Stromspeicher und Photovoltaik-Anlagen für Großunternehmen in Kärnten zur Steigerung der Energieunabhängigkeit. Einreichbar von 1. Juli bis 31. Dezember 2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energie für den betrieblichen Eigenverbrauch erhöht die Energieunabhängigkeit der Kärntner Unternehmen, stärkt ihre Resilienz gegenüber Strompreisschwankungen und unterstützt damit ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig.
Förderfähige Ausgaben
- Stromspeicheranlagen
- Photovoltaik-Anlagen
- Installationsarbeiten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Gebrauchte Investitionen
- Projektkosten, die über Leasing oder ähnliche Finanzierungsprodukte finanziert wurden
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten
- Vorliegen einer stabilen wirtschaftlichen Situation
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Fragebogen zu den horizontalen Prinzipien
- Projektbeschreibung
Bewertungskriterien
- Unternehmensgröße
- Nettospeicherkapazität
- Kapazität der Photovoltaik-Anlage
- Innovationsgrad
- Ökologische Nachhaltigkeit und Gleichstellung
Beschreibung
Der Energy EFRE.Invest | GU fördert gezielt betriebliche Investitionen in Stromspeicher- und Photovoltaik-Anlagen von Großunternehmen im produzierenden Gewerbe und in der Industrie in Kärnten. Mit einer Förderquote von bis zu 30 Prozent für förderfähige Projektkosten ab 100.000 EUR unterstützt das Programm den Ausbau erneuerbarer Energien zum Eigenverbrauch. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Kärnten sowie eine nachgewiesene stabile wirtschaftliche Situation. Projekte müssen innerhalb von zwölf Monaten realisiert werden und einen Nettospeicher von 50 bis 2.000 kWh vorsehen. Dabei ist sicherzustellen, dass mindestens 50 Prozent des erzeugten Stroms im Betrieb selbst genutzt werden und der Speicher zu mindestens 75 Prozent aus erneuerbaren Quellen gespeist wird. Investitionen auf bereits versiegelten Flächen erfüllen die Anforderungen an die Errichtung neuer Photovoltaik-Anlagen. Anträge können von 1. Juli bis 31. Dezember 2026 je nach Budgetverfügbarkeit eingereicht werden.
Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Basis qualitativer und quantitativer Kriterien wie Unternehmensgröße, Kapazitätserweiterung (kWh Nettospeicherkapazität bzw. kWp Photovoltaik-Leistung), Innovationsgrad durch integrierte Energiemanagementsysteme sowie ökologische Nachhaltigkeit und Gender Mainstreaming. Gefördert werden Stromspeicheranlagen, Photovoltaik-Anlagen sowie zugehörige Installationsarbeiten, sofern keine gebrauchten Investitionen oder Leasing-finanzierte Ausgaben vorliegen. Die Einreichung umfasst einen Fragebogen zu horizontalen Prinzipien und eine Projektbeschreibung. Mit dem Zuschuss sollen Kärntner Großunternehmen ihre Unabhängigkeit von Strompreisschwankungen stärken, ihre Resilienz erhöhen und langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern.
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