Engagementfonds
Der Engagementfonds des Landes Sachsen-Anhalt erstattet Ehrenamtlichen Ausgaben für nachbarschaftliche Vorhaben unbürokratisch bis zu 2.500 € (Förderdauer max. 6 Monate). Anträge sind im gesamten Kalenderjahr fortlaufend möglich, spätestens bis 31.12.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Fonds unterstützt ehrenamtliche Initiativen, Vereine, Privatinitiativen und Einzelpersonen bei nachbarschaftlichen Projekten und Aktivitäten, indem er ihnen entstandene Kosten erstattet und damit Anerkennung und Motivation für bürgerschaftliches Engagement schafft.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarkosten
- Sachkosten
- Fahrkosten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verpflegungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Pauschale Aufwandsentschädigungen
- Hauptamtliche Aktivitäten
- Strukturkosten (Miete, Telefon)
- Doppelfinanzierung
- Ausgaben außerhalb des Förderzeitraums
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Keine Doppelförderung
- Förderzeitraum max. 6 Monate
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Hinweise zum Antrag
- Ausgabenplan
- Unterschriebener Antrag
- Abrechnungsunterlagen
Bewertungskriterien
- Nachvollziehbarkeit der Kosten
- Beitrag zum nachbarschaftlichen Miteinander
Beschreibung
Der Engagementfonds des Landes Sachsen-Anhalt fördert bürgerschaftliches Engagement in Sachsens nördlichem Nachbarn mit unbürokratischen Zuschüssen von bis zu 2.500 € pro Projekt (Förderdauer max. 6 Monate). Zielgruppe sind gemeinnützige Vereine, Interessenverbände ebenso wie Privatinitiativen und Einzelpersonen, die sich im Bereich gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie, Kinder und Jugendliche, Migration, Soziales, Arbeit & Soziales, Sport oder Kultur & Medien engagieren. Gefördert werden ausschließlich ehrenamtliche Vorhaben, die das nachbarschaftliche Miteinander stärken. Hierzu zählen beispielsweise Begegnungsformate für Zugewanderte, Freizeit- oder Unterstützungsangebote zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe sowie Patenschaftsprogramme und Sprachkurse. Die Förderung erfolgt zu 100 % und erstattet entstandene Ausgaben wie Honorare (max. 35 €/Stunde netto), Sach- und Fahrkosten, Öffentlichkeitsarbeit sowie Verpflegungskosten (ohne alkoholische Getränke). Pauschale Aufwandsentschädigungen, structurelle Fixkosten und Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
Anträge können fortlaufend bis zum 31.12.2026 gestellt werden; Beginn des Förderzeitraums ist frühestens der Tag der Antragseinreichung. Ein übersichtlicher Ausgabenplan, das ausgefüllte Antragsformular und die unterschriebenen Unterlagen sind einzureichen. Nach positiver Entscheidung erfolgt die Zusendung der Abrechnungsunterlagen, mit deren Hilfe die Belege nach Projektende eingereicht werden. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen und Engagementzentren Sachsen-Anhalt (LAGFA Sachsen-Anhalt e.V.) begleitet Antragstellende durchgängig von der Beratung bis zur Auszahlung und garantiert eine zügige Bearbeitung innerhalb von 4–6 Wochen. Der Fonds setzt auf Transparenz: Bewilligungsentscheidungen erfolgen anhand der Nachvollziehbarkeit der Kosten und des Beitrags zum nachbarschaftlichen Zusammenhalt.
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