Zuschuss

Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal – EEZG

Refundierung einer Entgelterhöhung (Zulage) für Pflege- und Betreuungspersonal in Tirol: € 158,33 (G-VBG/LBedG) bzw. € 135,50 (SWÖ-KV) pro vollzeitäquivalentem Monat. Gültig 15.12.2022–01.03.2026. Anträge bis 01.03.2026 möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.12. - 01.03.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Fördersumme: 158,33 € pro Person/Monat (G-VBG/LBedG) bzw. 135,50 € pro Person/Monat (SWÖ-KV)
Förderquote: 100%

Förderziel

Subventionierung einer außerordentlichen Entgelterhöhung (Zulage) für das Pflege- und Betreuungspersonal in Krankenanstalten, teilstationären und stationären Einrichtungen, mobilen Betreuungs- und Pflegediensten sowie Einrichtungen der Behindertenarbeit und Kureinrichtungen in Tirol.

Förderfähige Ausgaben

  • Entgelterhöhung (Zulage) nach G-VBG/LBedG bzw. SWÖ-KV

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege
  • Angehörige der Pflegefachassistenz
  • Angehörige der Pflegeassistenz nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG, BGBl. I Nr. 108/1997)
  • Diplom-Sozialbetreuer:innen
  • Fach-Sozialbetreuer:innen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Auflistung der Summe Vollzeitäquivalente und Köpfe (Vollzeit/Teilzeit) sowie der rückerstatteten Kosten nach Berufsgruppe
  2. Entgeltgestaltende Vorschriften zur Zahlung der außerordentlichen Entgelterhöhung
  3. Unterfertigte Selbsterklärung über die Auszahlung der Entgelterhöhung
  4. Auszahlungsnachweise

Beschreibung

Das Förderprogramm „Entgelterhöhung für das Pflege- und Betreuungspersonal – EEZG“ unterstützt Tiroler Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen mit einer 100 %igen Zuschussdeckung für außerordentliche Zulagen an Pflege- und Betreuungspersonal. Zielsetzung ist die Subventionierung einer monatlichen Entgelterhöhung in Höhe von 158,33 € (G-VBG/LBedG) bzw. 135,50 € (SWÖ-KV) pro vollzeitäquivalentem Beschäftigten. Förderberechtigt sind Angehörige des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz nach GuKG, Diplom- und Fach-Sozialbetreuer:innen sowie Heimhelfer:innen, die in Krankenanstalten, teilstationären und stationären Einrichtungen, mobilen Diensten, Einrichtungen der Behindertenarbeit oder Kureinrichtungen in Tirol tätig sind.

Die Antragstellung ist ab dem 15.12.2022 möglich und endet am 01.03.2026. Gefördert werden ausschließlich die tatsächlich gezahlten Zulagen für Beschäftigte, die im jeweiligen Kalenderjahr mindestens einen Monat ununterbrochen im Aktivbezug standen. Als förderfähige Ausgaben gelten die Entgelterhöhungen gemäß kollektivvertraglicher Bestimmungen. Bei der Antragseinreichung sind folgende Unterlagen in einfacher Kopie beizulegen: Aufstellung der Vollzeitäquivalente und Köpfe samt rückerstatteter Kosten nach Berufsgruppe, entgeltgestaltende Vorschriften zur Zulagenzahlung, eine unterfertigte Selbsterklärung über die Auszahlung sowie Auszahlungsnachweise. Damit trägt das Programm zu einer nachhaltigen Stärkung der Rahmenbedingungen in Gesundheit, Arbeit und sozialer Betreuung bei.

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