Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz – EEZG zur Erhöhung des Entgelts in der Pflege
Das Land Salzburg erstattet Dienstgeberinnen und Dienstgebern im Sozialbereich die Kosten aufgrund einer außerordentlichen Entgelterhöhung für Pflege- und Betreuungspersonal gemäß EEZG. Anträge für das Förderjahr 2025 können vom 01.01.2026 bis 01.03.2026 eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ersatz von Kosten, die im Rahmen der Zahlung einer außerordentlichen Entgelterhöhung nach dem Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (EEZG) an das beschäftigte Pflege- und Betreuungspersonal entstanden sind.
Förderfähige Ausgaben
- Kosten der außerordentlichen Entgelterhöhungen (Dienstgeberbeiträge)
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tatsächlich geleistete Kosten für außerordentliche Entgelterhöhungen
- Außerordentliche Entgelterhöhung gemäß EEZG bis zu €205 brutto pro Vollzeitäquivalent und Monat
- Beschäftigte der definierten Berufsgruppen (gehobener Gesundheits- und Krankenpflegedienst, Pflegefachassistenz, Pflegeassistenz, Diplom- und Fach-Sozialbetreuung, Heimhilfe)
- Beschäftigungsverhältnis in Krankenanstalten, Langzeitpflege, mobilen Betreuungs- und Pflegediensten, Einrichtungen der Behindertenarbeit oder Kureinrichtungen
- Auszahlung aufgrund entgeltgestaltender Vorschriften
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Liste der zum begünstigten Personenkreis gehörenden Beschäftigten mit Mitarbeiternummer, Geschlecht und tatsächlichen Kosten
- Statistische Übersicht der Empfänger nach Geschlecht, Vollzeitäquivalenten, Köpfen und Berufsgruppenzugehörigkeit
- Nachweis der Gesamtsumme der geleisteten außerordentlichen Entgelterhöhungen nach Berufsgruppen
- Entgeltgestaltende Vorschriften, die zur Auszahlung verpflichten
- Verpflichtungserklärung des vertretungsbefugten Organs
Beschreibung
Unter dem Titel Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (EEZG) erstattet das Land Salzburg Dienstgeber:innen im Sozial- und Gesundheitsbereich die tatsächlichen Arbeitgeberbeiträge zu außerordentlichen Entgelterhöhungen für Pflege- und Betreuungspersonal. Ziel ist die vollständige Kostendeckung (100 % Förderquote) für monatliche Erhöhungen bis zu 205 € pro Vollzeitäquivalent. Förderberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die Pflege- und Betreuungspersonal in Krankenanstalten, Langzeitpflegeeinrichtungen, mobilen Betreuungsdiensten, Einrichtungen der Behindertenarbeit oder Kureinrichtungen beschäftigen. Anträge für das Förderjahr 2025 können im Zeitraum 01.01.2026 bis 01.03.2026 bei der zuständigen Abteilung Soziales des Landes Salzburg eingereicht werden. Die Laufzeit der geförderten Maßnahmen erstreckt sich über 12 Monate ab dem frühestmöglichen Projektbeginn am 01.01.2025.
Gefördert werden ausschließlich die nach entgeltgestaltenden Vorschriften ausgezahlten Arbeitgeberkosten sowie die Gleichstellung von Leiharbeitskräften, sofern die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Anspruchsberechtigte Berufsgruppen sind unter anderem Angehörige des gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienstes, der Pflegefachassistenz, der Pflegeassistenz, der Diplom- und Fach-Sozialbetreuung sowie der Heimhilfe. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: eine detaillierte Liste der begünstigten Beschäftigten mit Mitarbeiter:innennummer, Geschlecht und tatsächlich angefallenen Kosten, eine statistische Übersicht nach Geschlecht, Vollzeitäquivalenten und Berufsgruppenzugehörigkeit, ein Nachweis der Gesamtsumme der geleisteten außerordentlichen Entgelterhöhungen, die entgeltgestaltenden Vorschriften sowie eine verbindliche Verpflichtungserklärung des vertretungsbefugten Organs. Diese Förderung unterstützt eine nachhaltige Entlastung von Arbeitgeber:innen und trägt zur Stärkung der Attraktivität von Pflege- und Betreuungsberufen bei.
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