Zuschuss

Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen

Förderung zur Entwicklung und Erprobung von Nachrüstsystemen für Dieselkraftfahrzeuge und mobile Arbeitsmaschinen, um Emissionen zu reduzieren und Luftqualität zu verbessern.

Umwelt-/Naturschutz Klimaschutz Energieeffizienz & Erneuerbare Energien

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen zur Emissionsminderung und Luftreinhaltung.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betrieb von Dieselkraftfahrzeugen oder mobilen Maschinen
  • Nachweis technischer Machbarkeit und Entwicklungsstand
  • Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland

Bewertungskriterien

  • Innovationsgrad des Nachrüstsystems
  • Potenzial zur Emissionsminderung
  • Technische Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

Beschreibung

Das Förderprogramm zur Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen bietet bundesweit finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses. Es richtet sich an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, die durch technische Nachrüstungen die Emissionen ihrer Dieselfahrzeuge und Arbeitsmaschinen nachhaltig senken möchten. Ziel ist die Entwicklung und Erprobung innovativer Nachrüstsysteme zur Emissionsminderung und Verbesserung der Luftqualität. Gefördert werden Vorhaben mit nachgewiesener technischer Machbarkeit und einem klaren Entwicklungsstand, die das Potenzial zur Reduzierung von Schadstoffausstößen in städtischen und ländlichen Bereichen aufzeigen.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Betrieb von Dieselkraftfahrzeugen oder mobilen Maschinen mit Sitz beziehungsweise Betriebsstätte in Deutschland. Bewertet werden insbesondere der Innovationsgrad des Nachrüstsystems, das erwartete Emissionsminderungs-Potenzial sowie die Wirtschaftlichkeit der Lösung. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) übernimmt als Bewilligungs- und Abwicklungsbehörde im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) die Verwaltung des Programms. Fortlaufende Fördermöglichkeiten ermöglichen eine flexible Projektplanung und tragen dazu bei, dass zukunftsweisende Technologien zur Hardware-Nachrüstung zügig zur Marktreife geführt werden können.

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