Zuschuss

Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen und mobilen Maschinen

Unterstützung der vorwettbewerblichen Entwicklung von Nachrüstsystemen für Dieselkraftfahrzeuge und mobile Maschinen. Zuschüsse bis 80 % der förderfähigen Kosten, Höchstbetrag bis 3 Mio. €. Anträge jederzeit vor Projektbeginn über easy-Online möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: Bis zu 1 Mio. € bzw. 3 Mio. € je nach Vorhaben
Förderquote: 25% - 80%

Förderziel

Förderung der vorwettbewerblichen Entwicklung von Systemen zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro I–V, EEV sowie Euro 3–5 und dieselbetriebener Maschinen (18–560 kW) zur Emissionsminderung durch industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hersteller und Entwickler der zu entwickelnden Hardware-Minderungssysteme
  • Einhaltung der technischen Anforderungen für die Nachrüstung
  • Erteilung einer allgemeinen Betriebserlaubnis vor Durchführung
  • Schriftlicher Antrag vor Beginn der Arbeiten
  • Kein eröffnetes oder beantragtes Insolvenzverfahren

Beschreibung

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert die vorwettbewerbliche Entwicklung innovativer Systeme zur Hardware-Nachrüstung von Dieselkraftfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro I–V, EEV sowie Euro 3–5 und mobilen dieselbetriebenen Maschinen mit einer Motorleistung von 18 bis 560 kW. Ziel ist es, Emissionen spürbar zu reduzieren und praxistaugliche Lösungen für Bestandsfahrzeuge und -maschinen zu schaffen. Unternehmen und Entwickler:innen profitieren von einem **Zuschuss in Höhe von bis zu 80 %** der förderfähigen Kosten. Die Förderbeträge können je nach Projektvolumen bis zu **3 Mio. €** betragen und werden im Rahmen industrieller Forschung oder experimenteller Entwicklung gewährt. Anträge können jederzeit vor Projektbeginn elektronisch über easy-Online eingereicht werden.

Förderberechtigt sind Hersteller:innen und Entwickler:innen der zu entwickelnden Hardware-Minderungssysteme aus dem gesamten Bundesgebiet. Voraussetzung ist die Einhaltung technischer Nachrüstanforderungen sowie die Erteilung einer allgemeinen Betriebserlaubnis, bevor die Arbeiten starten. Ein schriftlicher Antrag muss vor Projektbeginn vorliegen und ein Antrag auf Eröffnung oder laufendes Insolvenzverfahren schließt eine Vergabe aus. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter Erfüllung der EU-Kriterien einen Bonus erhalten, der die Fördersätze zusätzlich erhöht. Die zweistufige Vorgehensweise umfasst die Antragstellung bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) als Bewilligungsbehörde und die Nutzung des elektronischen Formularsystems easy-Online. Dieses bietet eine unkomplizierte Plattform für Antragserstellung, Bearbeitung und Einreichung aller notwendigen Unterlagen.

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