Entwicklungszusammenarbeit
Das Land Vorarlberg fördert Leistungen, die den sozialen, gesundheitlichen, kulturellen oder wirtschaftlichen Interessen der Bevölkerung eines Entwicklungslandes im besonderen Maße dienen oder zum Gemeinwohl beitragen. Anträge können fortlaufend gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Vorarlberg fördert Leistungen, wenn sie geeignet sind, den sozialen, gesundheitlichen, kulturellen oder wirtschaftlichen Interessen der Bevölkerung eines Entwicklungslandes im besonderen Maße zu dienen oder sonst zur Sicherung oder Steigerung des Gemeinwohles innerhalb dieses Landes beizutragen.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Leistungen müssen den sozialen, gesundheitlichen, kulturellen oder wirtschaftlichen Interessen der Bevölkerung eines Entwicklungslandes dienen
Beschreibung
Das Förderprogramm des Landes Vorarlberg unterstützt Projekte in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, die den sozialen, gesundheitlichen, kulturellen oder wirtschaftlichen Interessen der Bevölkerung in Entwicklungs- und Partnerländern in besonderem Maße dienen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen, die mit ihren Maßnahmen unmittelbar zur Verbesserung der Lebensbedingungen vor Ort beitragen. Als Zuschuss ausgelegt, können Fördergesuche jederzeit eingereicht werden, sodass eine flexible Planung und Durchführung grenzüberschreitender Initiativen ermöglicht wird.
Gefördert werden Leistungen, die das Gemeinwohl stärken und nachhaltige Wirkung entfalten. Vorrangig unterstützt werden Vorhaben, die punktuelle oder langfristige Effekte erzielen – sei es durch den Ausbau infrastruktureller Einrichtungen, die Förderung von Bildungs- und Gesundheitsprojekten oder die Stärkung ökonomischer Strukturen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis, dass die Maßnahmen den definierten Förderzielen entsprechen und messbar zur Sicherung oder Steigerung des Gemeinwohls beitragen. Die Abteilung Europaangelegenheiten des Amtes der Vorarlberger Landesregierung prüft die Fördergesuche und legt gegebenenfalls Auflagen fest. Damit fördert das Land Vorarlberg eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die auf Solidarität und Nachhaltigkeit basiert und die Potenziale aller Beteiligten nachhaltig entfaltet.
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