Zuschuss

Erbbauzinszuschuss (Diözesanstiftung „Lebensraum für die Familie“)

Für selbstgenutzten Wohnraum in der Diözese Rottenburg-Stuttgart können katholische Antragsteller Zuschüsse zum Erbbauzins beantragen; bei Menschen mit Behinderung einkommensunabhängig. Anträge jederzeit möglich, Formular als PDF verfügbar.

Wohnungsbau & Modernisierung Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Fördersumme: 1% des Erbbauzinses pro Jahr
Förderquote: 1%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Gewährung eines jährlichen Zuschusses auf den Erbbauzins für Erbbaurechte katholischer Erbbaurechtsgeber zugunsten von Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Förderfähige Ausgaben

  • Erbbauzinszahlungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart
  • Erbbaurechte von katholischen Erbbaurechtsgebern
  • Selbstgenutzter Wohnraum
  • Einkommensabhängig für Familien und Senioren
  • Einkommensunabhängig für Menschen mit Behinderung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Erbbaurechtsvertrag
  3. Einkommensnachweise
  4. Nachweis des Schwerbehindertengrades
  5. Personalausweis

Bewertungskriterien

  • Höhe des Familieneinkommens
  • Vorliegen eines Schwerbehindertengrades
  • Familienstand und Kinderzahl

Beschreibung

Der Erbbauzinszuschuss der Diözesanstiftung „Lebensraum für die Familie“ unterstützt katholische Familien, Senior:innen ab 75 Jahren sowie Menschen mit Behinderung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart dabei, ihren selbstgenutzten Wohnraum langfristig erschwinglich zu halten. Gefördert wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 1 % des vertraglich vereinbarten Erbbauzinses für Erbbaurechte katholischer Träger. Familien und Senior:innen erhalten diesen einkommensabhängig, während Menschen mit Behinderung unabhängig vom eigenen Einkommen Anspruch haben. Die Zuwendung kann maximal drei Jahre bewilligt werden und ist auf Erbbauzinsen von katholischen Erbbaurechtsgebern innerhalb der Diözese beschränkt. Maßgebliche Bewertungskriterien sind die Haushaltsgröße, die Anzahl der Kinder, die Einkommensverhältnisse sowie gegebenenfalls der Grad der Behinderung. Anträge können jederzeit gestellt werden; das erforderliche Formular steht als PDF zum Download bereit. Erforderliche Unterlagen umfassen das Antragsformular, einen Nachweis über das Erbbaurecht, Einkommensnachweise, einen Schwerbehindertenausweis sowie einen Personalausweis.

Die Förderung leistet einen wertvollen Beitrag zur sozialen Infrastruktur und hilft dabei, generationenübergreifendes und barrierearmes Wohnen zu sichern. Durch die enge Verzahnung mit weiteren Zuschussmöglichkeiten der Stiftung – etwa für Baukosten oder Mietzuschüsse – eröffnet sich ein vielseitiges Portfolio, das speziell auf die Bedürfnisse von Familien, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung zugeschnitten ist. Interessierte Privatpersonen mit Wohnsitz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart erhalten ausführliche Informationen und das Antragsformular direkt bei den katholischen Erbbaurechtsgebern. Dieses Förderangebot stärkt nicht nur den Zusammenhalt in den Gemeinden, sondern trägt nachhaltig dazu bei, dass bezahlbarer und angemessener Wohnraum erhalten bleibt.

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