Zuschuss

Ergänzende kulturelle Filmförderung der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM)

Die SLM fördert seit 2004 dauerhaft junge und erfahrene Filmemacher:innen aus dem Freistaat Sachsen mit kleinen und mittleren Film- und TV-Produktionen kulturspezifisch und innovativ. Antragsrunden finden drei Mal jährlich statt.

Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Unternehmensgröße: Klein- und Mittelunternehmen

Förderziel

Ziel der ergänzenden kulturellen Filmförderung ist es, Filmemacher:innen aus Sachsen auf ihrem Weg zu professionell produzierten Film- und TV-Produktionen zu unterstützen, kulturelle Qualität sowie experimentelle und richtungsweisende Medienformate zu fördern und den sächsischen Film-Nachwuchs zu sichern.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Hauptsitz im Freistaat Sachsen
  • Mittelstand (KMU)
  • Produktion weit überwiegend mit sächsischen Mitarbeitern

Bewertungskriterien

  • Förderung des sächsischen Nachwuchses
  • Setzung qualitativer Maßstäbe
  • Produktion richtungsweisender Programme und Formate
  • Kooperationszusage eines sächsischen TV-Veranstalters

Beschreibung

Seit 2004 unterstützt die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) im Rahmen der ergänzenden kulturellen Filmförderung kontinuierlich kleine und mittlere Produktionsunternehmen mit Sitz im Freistaat Sachsen. Ziel ist es, kreative Köpfe und etablierte Filmschaffende bei der Realisierung professioneller Film- und TV-Produktionen zu begleiten und dabei kulturhistorisch bedeutsame, experimentelle sowie richtungsweisende Formate zu fördern. Besonders gewürdigt werden Projekte, die junge Talente stärken und die Vielfalt der sächsischen Medienlandschaft bereichern. Bisher sind über 240 Dokumentar-, Kurz- und Animationsfilme mit einem Fördervolumen von rund 2,8 Mio. Euro realisiert worden, viele davon fanden auf renommierten Festivals statt und erhielten nationale wie internationale Anerkennung.

Die Förderrunden finden dreimal jährlich statt und richten sich nach den Sitzungen des Medienrats. Antragsberechtigt sind private Film- und Fernsehproduktionsunternehmen mit Hauptsitz in Sachsen, deren Vorhaben überwiegend mit im Freistaat ansässigen Mitarbeitenden umgesetzt werden. Wesentliche Bewertungskriterien umfassen die Nachwuchsförderung, das Setzen hoher Qualitätsmaßstäbe, die Entwicklung innovativer Programmformate sowie eine Kooperationszusage eines sächsischen TV-Veranstalters. Eine zusätzliche Förderung des Koproduktionsanteils von Lokal-TV-Anbieter:innen ermöglicht seit 2015 eine noch stärkere Vernetzung zwischen Produzent:innen und ausgestrahlten Medienpartner:innen. Interessierte Unternehmen aus der sächsischen Filmwirtschaft finden hier eine verlässliche Finanzierungsquelle, um anspruchsvolle und kulturell relevante Projekte erfolgreich umzusetzen.

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