Zuschuss

Erhaltung des alpinen Wegenetzes

Förderung zur Erhaltung des alpinen Wegenetzes in Salzburg. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
13.08.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Salzburg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Gefördert wird die Erhaltung des alpinen Wegenetzes auf Salzburger Landesgebiet durch Dachverbände alpiner Vereine.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abgabe eines Förderantrags
  • Dachverband eines alpinen Vereins
  • Weitere Details gemäß Allgemeine Richtlinien für Förderungen des Landes Salzburg

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Unterlagen gemäß Antragsformular

Beschreibung

Erhaltung des alpinen Wegenetzes zielt darauf ab, das weitverzweigte Wander- und Wegeverzeichnis im Salzburger Bergland nachhaltig zu bewahren und auszubauen. Das Programm fördert gemeinnützige Dachverbände alpiner Vereine, die Verantwortung für Prävention, Instandhaltung und Markierung übernehmen. Im Fokus stehen Maßnahmen, die sowohl ökologischen Naturschutz als auch sichere Zugangswege gewährleisten. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und kann fortlaufend beantragt werden. Dadurch bleibt eine kontinuierliche Betreuung des Wegenetzes gesichert – von ersten Instandsetzungsarbeiten über regelmäßige Kontrollen bis zur Ergebniskontrolle nach Abschluss der Erhaltungssaison im Dezember. Eine vollständige Abrechnung mit Originalbelegen erfolgt im ersten Quartal des Folgejahres, sodass eine transparente Abwicklung gewährleistet ist.

Förderberechtigt sind Dachverbände alpiner Vereine auf Salzburger Landesgebiet, etwa der Salzburger Dachverband des Österreichischen Alpenvereins, der Naturfreunde Salzburg oder der Dachverband des Deutschen Alpenvereins. Voraussetzungen umfassen die Abgabe eines Förderantrags sowie die Anerkennung als rechtlich eingetragener Verband gemäß den Allgemeinen Richtlinien für Förderungen des Landes Salzburg. Die benötigten Unterlagen richten sich nach dem Antragsformular der Abteilung 6 – Infrastruktur und Verkehr beim Amt der Salzburger Landesregierung. Da keine Bewerbungsfristen bestehen, kann ein Antrag jederzeit gestellt werden. Dieses Förderangebot leistet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung alpiner Wanderinfrastruktur und trägt dazu bei, das Bergerlebnis für alle Naturbegeisterten zu sichern.

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