Erneuerbare Prozessenergie
Förderung der Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger (inkl. Ökostrom) in Österreich. Anträge von 01.03.2024 bis 31.12.2050 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert wird die Umstellung bzw. Umrüstung von bestehenden Produktionsanlagen und -prozessen auf erneuerbare Energieträger (inkl. Ökostrom) sowie die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie in bestehenden Anlagen.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten für Anlagen und Prozessumrüstung
- Planungskosten (bis max. 10 % der Investitionskosten)
- Demontage- und Entsorgungskosten
- Bauliche Änderungsmaßnahmen
- Materialeigenleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Power-to-Heat-Anlagen
- Ökostromanlagen als Einzelmaßnahme
- Elektrolyseure
- Neuanlagen und Kapazitätssteigerungen
- Wärmeverteilung außerhalb von Produktionsanlagen
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Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder Baubeginn
- Mindestinvestition 30.000 €
- Mindest-CO₂-Einsparung 4 Tonnen pro Jahr
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Technische Beschreibung der Maßnahme
- Technisches Datenblatt inkl. Energiebilanz
- Detaillierte Kostenaufstellung/Angebote
- Nachweis Ökostrombezug
- Bericht des Kreditinstituts bei Investitionen > 500.000 €
Bewertungskriterien
- CO₂-Einsparung
- Anteil erneuerbarer Energien
- Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
Beschreibung
Das Förderprogramm Erneuerbare Prozessenergie unterstützt Unternehmen, Interessenverbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen in ganz Österreich bei der Umstellung bestehender Produktionsanlagen und -prozesse auf erneuerbare Energieträger und Ökostrom. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energie im industriellen Prozessbetrieb deutlich zu erhöhen, CO₂-Emissionen zu reduzieren und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit zu steigern. Die Initiative richtet sich speziell an kleine und mittlere Betriebe (KMU), die eine Mindestinvestition von 30.000 € tätigen und jährlich mindestens 4 t CO₂ einsparen möchten. Neben Investitionskosten für Anlagenumrüstung werden Planungskosten (bis maximal 10 %), Demontage- und Entsorgungskosten sowie bauliche Änderungsmaßnahmen und materialseitige Eigenleistungen gefördert.
Die Fördersätze variieren je nach Unternehmensgröße und Projektumfang zwischen 30 % und 50 % der förderfähigen Ausgaben, bei einer Obergrenze von bis zu 6 Mio. € pro Projekt. Voraussetzung für die Antragstellung ist die Einreichung vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, Lieferung oder dem Baubeginn. Entscheidend für die Vergabe sind die erzielte CO₂-Einsparung, der Anteil erneuerbarer Energien im Gesamtprozess und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme. Die Förderperiode erstreckt sich von 01.03.2024 bis zum 31.12.2050. Interessierte Organisationen werden ermuntert, die detaillierten technischen, wirtschaftlichen und umweltbezogenen Unterlagen online bei der Kommunalkredit Public Consulting einzureichen und so ihre Produktion klimafreundlich für die Zukunft aufzustellen.